Ärzteschaft

KBV informiert über Impfstoff­bestellungen zum Jahreswechsel

  • Freitag, 8. Dezember 2023
/picture alliance, Sven Hoppe
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Berlin – Arztpraxen erhalten in der Woche vom 25. bis 31. Dezember keinen COVID-19-Impfstoff. Eine Impfstoffbestellung ist in dieser Zeit ebenfalls nicht möglich. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Praxen, die über die Feiertage impfen wollen, müssten ihre Bestellung bis 12. Dezember, 12 Uhr aufgeben. Mit dieser letzten Impfstoffbestellung für 2023 können Praxen laut KBV COVID-19-Impfstoff für die Woche vor und für die Woche nach Weihnachten ordern – zusammen auf einem Rezept. Die Auslieferung erfolgt dann am 18. Dezember.

Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist zudem bis zum 19. Dezember, 12 Uhr möglich. Die bestellten Impfstoffe werden dann am 2. Januar an die Praxen ausgeliefert – aufgrund des Feiertags an Neujahr ausnahmsweise am Dienstag anstatt montags. Danach erfolgt die Bestellung wieder im üblichen wöchentlichen Bestellrhythmus.

Darüber hinaus hat die KBV darauf aufmerksam gemacht, dass der COVID-19-Impfstoff Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 Mikrogramm /50 Mikrogramm)/ml Injektionsdispersion des Herstellers Moderna ab 22. Dezember in Deutschland nicht mehr zur Verfügung steht. Demnach werden alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des Impfstoffs spätestens am 21. Dezember das Ende der 12-monatigen Haltbarkeitsdauer erreichen.

Eine Verwendung von Spikevax Original/BA.4-5 über den 21. Dezember hinaus sei nicht möglich, eventuell noch vorhandene Impfdosen beim pharmazeutischen Großhandel, in Apotheken, Krankenhäusern oder Arztpraxen seien nach diesem Datum fachgerecht zu entsorgen.

hil/sb

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