Ärzteschaft

KBV kritisiert Pläne des Gesetzgebers zur Qualitätssicherung als unverhältnismäßig

  • Freitag, 18. Dezember 2020
Thomas Kriedel /Georg J. Lopata
Thomas Kriedel /Georg J. Lopata

Berlin – Die aktuellen Pläne des Gesetzgebers zur Qualitätssicherung sind aus Sicht der Kassenärztli­chen Bundesvereinigung (KBV) unverhältnismäßig. „Qualitätssicherung ist natürlich notwendig, aber da wird von den Praxen etwas gefordert, was sie überfordert“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in einem Video-Interview.

Die Pläne zur vergleichenden Veröffentlichung von Qualitätsdaten sind Teil des Gesetzes zur Weiterent­wicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), welches das Bundeskabinett Mitte Dezember beschlossen hat. Im nächsten Schritt soll das Gesetz am 12. Februar im Bundesrat beraten werden.

Darin ist unter anderem vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „einheitliche Anfor­de­rungen für die Information der Öffentlichkeit zum Zweck der Erhöhung der Transparenz und der Quali­tät der Versorgung insbesondere durch einrichtungsbezogene Vergleiche“ festlegen soll.

Dazu sollen Kennzahlen zur Qualität von Praxen und von Krankenhäusern veröffentlicht werden, um Pa­tienten eine bessere Entscheidung bei der Auswahl einer Einrichtung zu ermöglichen, beispielsweise vor einem ambulanten Eingriff.

Eine Vergleichbarkeit von Praxen mit Krankenhäusern ist laut Kriedel methodisch sowie aufgrund der un­­terschiedlichen Rahmenbedingungen allerdings schwierig und berge die Gefahr von Fehlinterpretatio­nen. Zudem hätten große Krankenhäuser eigene Abteilungen für die Datenerfassung und -auswertung. „In einer Einzelpraxis im niedergelassenen Bereich muss das alles zusätzlich erledigt werden“, erklärte Kriedel.

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll außerdem die Dokumentationsrate bestehender und künf­tiger QS-Maßnahmen in den Praxen aus dem Stand auf 100 Prozent festgelegt werden. Bei Nichterfüll­ung drohen Vergütungsabschläge. Eine 100-prozentige Dokumentationspflicht lehne die KBV strikt ab, zumal noch nicht einmal klar sei, ob die in Praxen und Kliniken erhobenen Daten wirklich zu einer Ver­besserung der Patientenversorgung führten, sagte Kriedel.

Im stationären Sektor sei die Dokumentationsrate schrittweise angehoben worden, bevor es eine sankti­onsbewehrte 100-Prozentpflicht gab. Ob diese Vorgabe überhaupt realistisch erfüllbar ist, unabhängig davon, ob Praxis oder Krankenhaus, ist aus Sicht des KBV-Chefs zweifelhaft.

Das Gesetz „soll eine Analogie zum Krankenhaus-Bereich herstellen, aber die Bedingungen in einer Pra­xis sind ganz andere als in einer großen Klinik“, so Kriedel.

Die niedergelassenen Ärzte und Psychothera­peu­ten wollten sich in keiner Weise der Transparenz und der Qualitätssicherung verschließen, stellte Kriedel in dem Video-Interview klar und verwies in diesem Zu­sammenhang auf die jährlichen Qualitätsberichte, welche die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV herausgeben.

hil/sb

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