Ärzteschaft

KBV sieht Regelungsbedarf beim Arztinformations­system

  • Freitag, 8. Februar 2019
/lenetsnikolai, stockadobecom
/lenetsnikolai, stockadobecom

Berlin – Das von der Bundesregierung geplante Arztinformationssystem (AIS) darf nicht von Krankenkassen als Instrument zur Verordnungssteuerung missbraucht werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei einer Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gepocht und angemahnt, dies in der geplanten Rechtsverordnung unmissverständlich klarzustellen.

„Im Vorfeld vorgetragene Forderungen, dass Ärzte dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist, lehnen wir strikt ab“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Damit würde der Regressdruck, dem Vertragsärzte schon heute ausgesetzt seien, massiv zunehmen. Auch die damit verbundene bürokratische Belastung wäre nicht zu rechtfertigen, erklärte er.

In diesem Zusammenhang fordert die KBV auch, auf die Angabe und monatliche Aktualisierung der Jahrestherapiekosten des bewerteten Arzneimittels sowie der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu verzichten.

Dabei handelt es sich aus Sicht der Ärztevertretung um theoretische und damit meist irreführende Werte, die die tatsächlichen Ausgaben der Kranken­kassen pro Patient nicht wiedergeben. Diese seien „zu einer Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung durch den Vertragsarzt – gerade auch vor dem Hintergrund der praktizierten Mischpreisbildung – nicht geeignet“, heißt es von der KBV.

So würden bei der Vereinbarung eines Erstattungsbetrags zwischen dem GKV-Spitzenverband und den pharma­zeutischen Unternehmen meist auch Aspekte wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtausgabenvolumen zugrunde gelegt. Auch gebe es Verein­barungen, in denen die Höhe des Erstattungsbetrags an den noch ausstehenden Nachweis eines Mortalitätsvorteils geknüpft sei. Bei Ausbleiben sind Rückzahlungen an die Krankenkassen vereinbart.

Angesichts solcher Vereinbarungskonstellationen und preislicher Verzerrungen könnten die Vertragsärzte nicht für die Therapiekosten haftbar gemacht werden, forderte Hofmeister. Die Verantwortung der Vertragsärzte liege ausschließlich beim indikationsgerechten Einsatz der Arzneimittel.

Mehrkosten nicht auf die Ärzte abwelzen

Anpassungsbedarf sieht die KBV auch bei der geplanten Finanzierung. Notwendig sei eine Finanzierungsregelung zur Übernahme der Mehrkosten für die Praxissoftware durch die Krankenkassen, erklärte Hofmeister. Es wäre untragbar, wenn Ärzte die gesetzlich gewollten Anpassungen der Praxissoftware alleine bezahlen müssten.

Wenn das Bundesgesundheitsministerium glaube, dass nur „zeitweilig geringfügig höhere Preise“ entstünden, sei dies unrealistisch, erläuterte er. Hofmeister erinnerte in diesem Zusammenhang an die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans und die damit für Vertragsärzte verbundenen Mehrkosten für die Software von bis zu 1.600 Euro pro Praxis.

Im Hinblick auf das Entlassmanagement fordert die KBV, dass Krankenhausärzte ebenfalls über die Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung informiert werden. Die Rechtsverordnung solle regeln, dass die vorgesehenen Informationen auch in den Arzneimittelmodulen der Krankenhausinformationssysteme abgebildet werden, so die KBV.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung