KBV sieht Weichen für eine intelligente SARS-CoV-2-Teststrategie bereits gestellt

Berlin – Im Vorfeld der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28. Oktober hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Stellungnahme zur SARS-CoV-2-Teststrategie vorgelegt.
Darin unterstreicht die KBV die Bedeutung der Nationale Teststrategie als wissenschaftliche Grundlage der Test-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das dort niedergelegte Vorgehen bilde die Grundlage für eine zielgerichtete Testung von Risikogruppen.
Zum Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion hatte im September im Bundestag die Erarbeitung einer „intelligenten und praxistauglichen COVID-19-Teststrategie“ beantragt. Diese solle vor allem an den Prinzipien der Zielgerichtetheit und des Risikogruppenschutzes ausgerichtet sein.
Zielgerichtetes Testen verringere den Anteil falsch-positiver und falsch-negativer Testergebnisse und erhöhe die Akzeptanz des Testens. Zudem forderten die Liberalen die Strategie sowie die Quarantäne- und Testempfehlungen anhand der wissenschaftlich aktualisierten Infektionsdynamik und Viruslast kontinuierlich anzupassen und den Ausbau digitaler Meldewege konsequent voranzutreiben.
Viele der FDP-Forderungen werden aus Sicht der KBV durch die Nationale Teststrategie und die darauf aufbauende Testverordnung bereits erfüllt. So seien in der Testverordnung beispielsweise zuletzt Mitte Oktober Testungsvorgaben und Quarantänebedingungen aktualisiert worden. Die Sicherstellung ausreichender Testkapazitäten für symptomatische Personen hält auch die KBV für essenziell.
„Noch wichtiger ist, dass symptomatische Personen niederschwelligen und sofortigen Zugang zu Krankschreibungen erhalten, um so die weitere Verbreitung im Nahverkehr, den Arztpraxen und in Notaufnahmen zu verhindern“, heißt es in der Stellungnahme.
Ob die von der FDP beantragte verkürzte Quarantäne möglich sei, muss aus KBV-Sicht das Robert Koch-Institut (RKI) wissenschaftlich und epidemiologisch bewerten. Die Liberalen hatten beantragt, die Isolationszeit positiv getesteter Personen auf fünf Tage zu verkürzen, wenn diese zu diesem Zeitpunkt ein negatives Testergebnis vorweisen könnten.
Dagegen lehnt die Selbstverwaltung den Vorschlag, Kontaktpersonen ersten Grades bei einem erhöhten Infektionsgeschehen erst am letzten Tag der Quarantäne auf COVID-19 zu testen, ab: „Die umgehende Testung von Kontaktpersonen ist wichtig, damit diese ihre eigenen Kontakte im Schneeballsystem informieren. So können auch die Sekundärkontakte selbst eine Kontaktreduktion durchführen.“
Bezüglich des geforderten Ausbaus der digitalen Meldewege, verweist die KBV darauf, dass Digitalisierung der vertragsärztlichen Versorgung bereits gelebte Praxis ist. Vertragsärztliche Laboren würden alle organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfen, Testbefunde zeitnah zu erstellen und zu übermitteln.
Um die Sicherheit von Patienten und Personal in der ambulanten Versorgung zu gewährleisten, empfiehlt die Selbstverwaltung Infektsprechstunden oder eigenständige „COVID-19 Einrichtungen“ wieder flächendeckend zu etablieren. Zudem ruft die KBV die Bevölkerung auf, Übertragungsrisiken durch eigenverantwortliches Verhalten zu minimieren.
Im Falle eines weiteren, ungebremsten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens sollten laut KBV mehrere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören eine schnellstmögliche Erkennung und unverzügliche Isolation Infektiöser und potenziell Infizierter, eine zeitnahe Testung insbesondere symptomatischer Personen, die Ermittlung, Testung und Isolierung möglichst aller Kontaktpersonen sowie die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungsartikeln in ausreichender Menge.
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