KBV stellt operierenden Vertragsärzten Onlinehilfe zur Hygienedokumentation zur Verfügung

Berlin – Operativ tätige Vertragsärzte, die bestimmte Eingriffe durchführen, müssen ab dem ersten Quartal 2018 Auskunft zu ihrem internen Hygienemanagement geben. Die jährlich stattfindende Befragung ist Teil des 2017 gestarteten Verfahrens „Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen“ zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Praxen und Kliniken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dafür jetzt ein Onlinetool vorgestellt.
Hintergrund ist ein Auftrag des Gesetzgebers an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Qualitätsverfahren zu entwickeln, die Praxen und Kliniken einbeziehen. Das Ziel ist die gleich hohe Qualität in beiden Versorgungsbereichen. Mit den postoperativen Wundinfektionen liegt das zweite Verfahren vor, das erste zur perkutanen koronaren Intervention und Koronarangiographie läuft seit Januar 2016.
Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) schreiben die Vertragsärzte beziehungsweise Betriebsstätten an, für die ab sofort die Dokumentationspflicht zum Hygiene- und Infektionsmanagement startet. Dies sind Ärzte der Fachgruppen Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie und Urologie, die vordefinierte Eingriffe und Operationen vornehmen.
Für die Einrichtungsbefragung steht ab sofort ein Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene“ im sicheren Netz der KVen zur Verfügung. Die Befragung bezieht sich auf das Jahr 2017. Abgabefrist für die ausgefüllte Einrichtungsbefragung ist für das erste Jahr der 30. April 2018, ab 2019 ist die Abgabefrist jeweils der 28. Februar.
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen sieht außerdem eine Fortbildung zur Antibiotikaresistenzlage und -therapie vor. Auch eine solche zertifizierte Fortbildung bietet die KBV kostenfrei an.
Seit Januar 2017 werden im Krankenhaus postoperative Wundinfektionen erfasst, die zu einer stationären Aufnahme geführt haben. Diese Daten sollen mit Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen, verknüpft werden. „Damit wird es möglich sein, einen Bezug zwischen der stationär behandlungsbedürftigen postoperativen Wundinfektion und dem initialen Eingriff – ambulant oder stationär – herzustellen“, hieß es aus der KBV.
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