Ärzteschaft

KBV und GKV-Spitzenverband wollen Qualität von Videosprechstunden stärken

  • Freitag, 21. Februar 2025
/gpointstudio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde geschlossen. Damit setze man einen Auftrag des Gesetzgebers um, die Qualität in der Videosprechstunde und insbesondere auch die Gewährleistung der Anschlussversorgung zu regeln, hieß es in der gemeinsamen Mitteilung.

Ein zentraler Punkt der Vereinbarung: Wenn Patienten über Vermittlungsportale Videosprechstunden angeboten werden, muss vor Durchführung der Videosprechstunden ein Ersteinschätzungsverfahren erfolgen. Auf Basis dieses Verfahrens soll die medizinische Dringlichkeit der benötigten Behandlung eingeschätzt werden.

Zudem sollen die Angebote von Portalen (jenseits des Bereitschaftsdienstes) regionalisiert sein. Videosprechstunden sollen künftig vorrangig zwischen Vertragsärztinnen und -ärzten und Patienten durchgeführt werden, die sich in räumlicher Nähe zueinander finden.

Patienten, deren Versorgungsbedarf in einer Videosprechstunde nicht vollständig begegnet werden kann, müssen eine strukturierte Anschlussversorgung erhalten können – etwa in Form eines zeitnahen Präsenztermins in der Praxis.

Vermittlungsportale für Videosprechstunden müssen außerdem Termine für Videosprechstunden ausschließlich nach medizinischen Kriterien, also zum Beispiel nicht anhand der Kostenträgerschaft oder nach Leistungswünschen, priorisieren.

„Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung“, erläuterte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzendes des GKV-Spitzenverbandes. Patienten erhielten durch Videosprechstunden mit wohnortnahen Ärzten und Vorgaben für eine strukturierte Anschlussversorgung eine hochwertige telemedizinische Betreuung. Zudem stelle man einen gleichberechtigten Zugang für GKV-Versicherte zu telemedizinischen Leistungen sicher.

Auch Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV, betonte, die gemeinsame Vereinbarung komme allen Beteiligten zugute, da die Qualität der Videosprechstunde gestärkt werde.

aha

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