KBV und KZBV legen Positionspapier zur Pandemiebewältigung vor

Berlin – Ein gemeinsames Positionspapier zu grundlegenden Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund der andauernden Coronapandemie haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vorgelegt.
Ziel des konzeptionellen Vorstoßes der beiden Bundeskörperschaften ist es, Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Monate zu nutzen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des ambulanten Versorgungssektors in seiner Gesamtheit zu festigen und weiterzuentwickeln, wie es hieß.
Dazu gehören aus Sicht von KBV und KZBV mehrere zentrale Punkte. So müsse die Fortschreibung der Gesamtvergütungen bei einer krisenbedingten Abnahme von Leistungsinanspruchnahmen „verzerrungsfrei“ erfolgen. Krisenbedingte Verwerfungen dürften nicht zur Grundlage für die prognostizierte Leistungsmenge des Folgejahres gemacht werden – dies solle gesetzlich klargestellt werden.
KBV und KZBV fordern zudem, dass der in der Coronapandemie eingeführte Schutzschirm für die Vertragsärzte mit finanziellen Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen zu einem regel- und dauerhaften Instrument für den ambulanten Versorgungssektor weiterentwickelt und damit auch für den zahnärztlichen Versorgungsbereich vorgesehen wird.
Für die Zukunft müsse auch sichergestellt sein, dass eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte für den Pandemiefall vorgehalten wird und deren Finanzierung gesichert ist.
Um die Praxen bei der fortschreitenden Digitalisierung einschließlich der IT-Sicherheit und den damit verbundenen erheblichen Investitionskosten und laufenden Kosten zu entlasten, brauche auch der ambulante Versorgungssektor, analog zu den Krankenhäusern, „adäquate finanzielle Ausgleichsmechanismen“.
Den Mitarbeitern in Arzt- und Zahnarztpraxen solle über die Aufnahme in die Nationale Teststrategie die Möglichkeit regelmäßiger kostenfreier SARS-CoV-2-Tests eingeräumt werden. KBV und KZBV unterstützen zudem das Anliegen, dass auch die Leistungen von Mitarbeitenden in Arzt- und Zahnarztpraxen während der Coronapandemie mit einem angemessenen finanziellen Bonus wertgeschätzt werden sollten.
Grundsätzlich habe die Coronapandemie gezeigt, dass die Selbstverwaltung für die Krisenbewältigung ein unerlässlicher Partner sei. Daher seien die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung zu stärken und Eingriffen in die Gestaltungskompetenz der Selbstverwaltung entgegenzuwirken.
Um im weiteren Verlauf der Pandemie sowie auf künftige nationale Katastrophensituationen noch schneller und zielgerichteter reagieren zu können, solle eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es der Selbstverwaltung ermöglicht, gesetzliche Regularien entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zumindest befristet modifizieren oder aussetzen zu können.
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