KBV moniert Fehlentwicklung bei Vergütung von Versorgungsleistungen

Berlin – Schon heute seien die Leistungen der Krankenhäuser besser bewertet als vergleichbare ärztliche Leistungen. Für Andreas Gassen, den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellt deshalb der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen eine klare Fehlentwicklung dar.
Der Beschluss schade der vom Gesetzgeber angestrebten Ambulantisierung von medizinischen Versorgungsleistungen, so Gassen. Finanziell gesehen werde es im Jahr 2021 noch einmal attraktiver, eine Leistung im stationären statt im ambulanten Umfeld zu erbringen. „Das kann nicht zukunftsweisend sein.“
Gegen die Stimme der KBV ist im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt worden, dass der Erstattungsbetrag je Leistung für die Vertragsärzte- und Psychotherapeuten um lediglich 1,25 Prozent weiterentwickelt wird.
Allein durch Kostensteigerungen im IT-Bereich würden aber, erläuterte Gassen, 0,45 Prozent der Steigerung des Orientierungswertes bereits wieder „aufgefressen“. Von der durch den Bewertungsausschuss beschlossenen Steigerung verbleibe ein Zuwachs von 0,8 Prozent für die Deckung der übrigen Kostensteigerungen.
Insbesondere im Bereich Personal sei das niemals ausreichend und führe dazu, dass Praxen nicht wettbewerbsfähig bleiben können. „Damit wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik ‚ambulant vor stationär‘ ad absurdum geführt. Übrig bleibt ein zahnloser Papiertiger.“
„Deswegen kann die KBV solche Beschlüsse im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht mittragen. Mit Blick auf die noch offene Diskussion um die Refinanzierung der Hygienekosten im ambulanten Bereich sollte endlich auch das mehrere Hundert Millionen schwere Hygienesonderprogramm für die Kliniken zur Kenntnis genommen werden. Hier muss ein substanzieller Ausgleich auch für den ambulanten Versorgungsbereich geschaffen werden“, forderte Gassen.
Das Statistische Bundesamt hatte gestern seine Ergebnisse zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern veröffentlicht: Die Personalkosten steigen demnach um 3,4 Prozent, die Sachkosten um 1,3 Prozent. Daraus errechnet sich eine Erhöhung der Preise für stationäre Leistungen der Krankenhäuser um 2,6 Prozent.
„Wendet man die Steigerungsraten der Kostenentwicklung in Kliniken auf die Kostenstruktur von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an, wäre eine Steigerung des Erstattungsbetrags für Vertragsärzte und Psychotherapeuten um 2,9 Prozent sachgerecht“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried.
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