Ärzteschaft

KBV moniert Fehlentwicklung bei Vergütung von Versorgungs­leistungen

  • Donnerstag, 1. Oktober 2020
/zenstock, stock.adobe.com
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Berlin – Schon heute seien die Leistungen der Krankenhäuser besser bewertet als ver­gleichbare ärztliche Leistungen. Für Andreas Gassen, den Vorstandsvorsitzenden der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellt deshalb der Beschluss des Erweiterten Bewer­tungsausschusses zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen eine klare Fehl­ent­wicklung dar.

Der Beschluss schade der vom Gesetzgeber angestrebten Ambulantisierung von medizi­nischen Versorgungsleistungen, so Gassen. Finanziell gesehen werde es im Jahr 2021 noch einmal attraktiver, eine Leistung im stationären statt im ambulanten Umfeld zu er­bringen. „Das kann nicht zukunftsweisend sein.“

Gegen die Stimme der KBV ist im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt worden, dass der Erstattungsbetrag je Leistung für die Vertragsärzte- und Psychotherapeuten um lediglich 1,25 Prozent weiterentwickelt wird.

Allein durch Kostensteigerungen im IT-Bereich würden aber, erläuterte Gassen, 0,45 Pro­zent der Steigerung des Orientierungswertes bereits wieder „aufgefressen“. Von der durch den Bewertungsausschuss beschlossenen Steigerung verbleibe ein Zuwachs von 0,8 Pro­zent für die Deckung der übrigen Kostensteigerungen.

Insbesondere im Bereich Personal sei das niemals ausreichend und führe dazu, dass Pra­xen nicht wettbewerbsfähig bleiben können. „Damit wird ein Leitsatz der deutschen Ge­sundheitspolitik ‚ambulant vor stationär‘ ad absurdum geführt. Übrig bleibt ein zahnloser Papiertiger.“

„Deswegen kann die KBV solche Beschlüsse im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht mittragen. Mit Blick auf die noch offene Diskussion um die Refinanzierung der Hygiene­kos­ten im ambulanten Bereich sollte endlich auch das mehrere Hundert Millionen schwe­re Hygienesonderprogramm für die Kliniken zur Kenntnis genommen werden. Hier muss ein substanzieller Ausgleich auch für den ambulanten Versorgungsbereich geschaffen werden“, forderte Gassen.

Das Statistische Bundesamt hatte gestern seine Ergebnisse zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern veröffentlicht: Die Personalkosten steigen demnach um 3,4 Prozent, die Sachkosten um 1,3 Prozent. Daraus errechnet sich eine Erhöhung der Preise für stationäre Leistungen der Krankenhäuser um 2,6 Prozent.

„Wendet man die Steigerungsraten der Kostenentwicklung in Kliniken auf die Kosten­struk­tur von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an, wäre eine Steigerung des Erstatt­ungs­betrags für Vertragsärzte und Psychotherapeuten um 2,9 Prozent sachgerecht“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried.

EB

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