Ärzteschaft

KBV: Verbesserungen am EBM – aber weiter Meinungs­verschiedenheiten

  • Freitag, 6. Dezember 2013
Uploaded: 06.12.2013 17:09:42 by mis
© Lopata

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit den Krankenkassen mehrere Nachbesserungen für das Hausarztkapitel des Einheitlichen Bewertungs­maßstabs (EBM) ausgehandelt. Das gab KBV-Vorstand Regina Feldmann heute bei der Vertreterversammlung (VV) ihrer Organisation in Berlin bekannt. Die Drohung, den zum 1. Oktober geänderten Hausarzt-EBM bereits zum 1. Januar wieder auszusetzen, ist damit vom Tisch.

Die VV stimmte mehrheitlich einem entsprechenden Antrag von Burkhard John und Joachim Meiser zu. Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen-Anhalt und Saarland hatten vorgeschlagen, die erreichten Verbesserungen am Haus­arzt-EBM anzuerkennen, auf eine Aussetzung zum 1. Januar zu verzichten und in der geplanten zweiten Stufe der EBM-Reform weitere notwendige Korrekturen vorzunehmen.

Bessere Bezahlung im Vertretungsfall, kein 20-Minuten-Automatismus
Feldmann erläuterte der VV die Details der Nachverhandlungen. „Wir konnten uns auf eine Erhöhung der Versichertenpauschale im Vertretungsfall einigen“, berichtete sie. Der neue EBM sieht bislang vor, dass Ärzte im Vertretungsfall lediglich die halbe Versicherten­pauschale für einen Patienten erhalten. Je nach Alter sind dies zwischen 6,10 und 11,80 Euro.

In Zukunft wird nun im Vertretungsfall zusätzlich die hälftige versorgungsbereichs­spezifische Grundpauschale gezahlt, es gibt also sieben Euro mehr. Repräsentanten  verschiedener KVen hatten gewarnt, für so niedrige Vertretungshonorare wie derzeit seien keine Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen. Zwar wurde auch vor dem 1. Oktober im Vertretungsfall nur die halbe Pauschale bezahlt, doch lag diese vor der EBM-Reform höher.

In den Nachverhandlungen wurde außerdem vereinbart, dass bei der Abrechnung der neuen Gesprächspauschale nicht grundsätzlich zwanzig Minuten für den Arzt-Patienten-Kontakt angesetzt werden. Hintergrund: Wer – in bestimmten Fällen – ein ausführliches hausärztliches Gespräch abrechnen will, muss dafür mindestens zehn Minuten einplanen.

In Kombination mit der Abrechnung der Versichertenpauschale war vorgesehen, insgesamt 20 Minuten anzusetzen. Feldmann verwies darauf, dass nicht jede Interaktion zwischen Arzt und Patient zehn Minuten dauere, und nannte als Beispiel für eine raschere Versorgung einen einfachen Verbandswechsel.

Sie erläuterte zudem, dass die Schlechterstellung versorgungsbereichsübergreifender Gemeinschaftspraxen bei der Abrechnung der neuen versorgungsbereichs­übergreifenden Grundpauschale bereits mit einem Beschluss vom 23. September aufgehoben wurde. Die neuen Verhandlungsergebnisse sollen offiziell am 18. Dezember im Bewertungsausschuss beschlossen werden.

Damit sind allerdings nicht alle Forderungen erfüllt, die die Mehrheit der VV Mitte September aufgestellt hatte und an deren Umsetzung sie die weitere Abrechnung auf Basis des neuen EBM ursprünglich geknüpft hatte. Nach Angaben von KBV-Vorstand Feldmann gibt es noch keine Lösung, um bisherige Abstaffelungsregelungen aufzuheben, aber: „Die Weiterentwicklung ist vorgesehen.“

Ganz und gar ablehnend ist die Haltung der Krankenkassen aber in Bezug auf zwei weitere Forderungen der KBV: Weder wollen die Kassen zur bisherigen Definition als Abrechnungsvoraussetzung für die Chronikerziffer zurückkehren, noch akzeptieren sie, dass die Budgetierung für die Abrechnung von hausärztlichen Gesprächen aufgehoben wird.

Diskussion um größere Spielräume für Hausärzte
Die jüngste Vertreterversammlung belegte erneut, dass es bei der Bewertung der Verhandlungsergebnisse rund um den neuen EBM um mehr geht als um die Bezahlung der niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten. Der For­derungskatalog der VV hatte schon Mitte September für Streit gesorgt. Damals hatten dem Vernehmen nach Vertreter vor allem der Hausärzte davor gewarnt, den neuen EBM gleich wieder auszusetzen, während Vertreter vor allem der Fachärzte darauf gepocht hatten, beim festgestellten Nachbesserungsbedarf nicht locker zu lassen.

Letztere setzten sich durch; die Resolution mit dem Ultimatum wurde angenommen. Dies führte in den folgenden Wochen zu heftigen Diskussionen um die Rechte und Entschei­dungsmöglichkeiten von Hausärzten wie Fachärzten in den VVen, die durch Ausein­ander­setzungen im KBV-Vorstand noch verstärkt wurden.

In der heutigen VV kritisierte Wolfgang Krombholz, KV Bayerns, den in den letzten Wochen häufig zu lesenden Begriff der Sektionierung von KBV und KVen: „Ich möchte klar sagen, dass die Hausärzteschaft dies nicht vorhatte und dies nicht wünscht.“ Es gehe vielmehr um einen „emanzipatorischen Prozess“, darum, dass Haus- und Fachärzte miteinander auf einer Ebene diskutierten. Wolfgang-Axel Dryden, KV Westfalen-Lippe, wies darauf hin, dass die Hausärzte in der zurückliegenden Vertreterversammlung „ein eindeutiges Votum für eine einheitliche KBV und KV abgegeben haben“.

Der Begriff der „Sektionierung“ sei an keiner Stelle gefallen. Man wolle aber eigene Belange auch eigenständig verhandeln, betonte Dryden. Nachteile für die Fachärzte dürfen daraus seiner Meinung nach nicht entstehen: „Es kann nicht sein, dass Hausärzte ein Plus bekommen, wenn sie zugestehen, dass die Fachärzte ein Minus bekommen – und umgekehrt.“

Als scheinheilig kritisierte Sigrid Ultes-Kaiser, KV Rheinland-Pfalz, Beteuerungen, man wolle keine Spaltung von KBV und KV in einen haus- und einen fachärztlichen Teil. Denn die geforderten Zuständigkeiten würden eine solche Spaltung ihrer Meinung nach bewirken. „Die Bereiche greifen doch ineinander“, betonte sie mit Blick auf die zahl­reichen Aufgaben der KVen und zählte Beispiele auf, ob Honorarverhandlung oder Qualitätssicherung. Auch Vertreterversammlungen paritätisch zu besetzen, sei ein zum Scheitern verurteilter Plan: „Wo ordnen Sie denn dann die Psychologischen Psychotherapeuten ein?“

Ralph Ennenbach, KV Schleswig-Holstein, wandte sich ebenfalls strikt gegen Trennungs­vorschläge. Bei Honorarverhandlungen ist seiner Meinung nach nicht entscheidend, wer die Positionen vertritt, sondern „es zählt nur, dass das Ergebnis effizient und gemeinsam getragen ist“. Er warnte zudem vor einem Übermaß an Misstrauen und Grenzziehungen innerhalb einer KV, die im täglichen Geschäft gar nicht durchzuhalten sind:  „Wir können nicht verhindern, dass die Gegenseite sich nicht an von uns gezogene Trennlinien hält.“

Weil die Diskussion in Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter teilweise Inhalte aus nicht-öffentlichen VV-Sitzungen aufgriff, stoppte sie die Vertreterversammlung. Ein Antrag, am Nachmittag in geschlossener Runde weiter zu debattieren, wurde rasch angenommen.

Bereits in einer Woche, am 13. Dezember, findet die nächste – komplett nicht-öffentliche - Vertreterversammlung statt. Dann müssen sich die Delegierten mit dem Abwahlantrag gegen den KBV-Vorstand auseinandersetzen, der am 8. November gestellt wurde. Aus formalen Gründen konnte darüber heute nicht entschieden werden

Rie

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