KBV-Vertreterversammlung fordert Stärkung der ambulanten Versorgung ein

Berlin – Kritik an der Bundesregierung für die „unzureichende und verzögerte Umsetzung“ der im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung übte heute die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
In einem einstimmig gefassten Beschluss der VV wird insbesondere bemängelt, dass wichtige gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten „bisher nicht oder nur unzureichend“ vorangetrieben worden seien.
Auch das Versprechen, das Budget in der hausärztlichen Versorgung aufzuheben, sei bisher nicht umgesetzt worden – mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) müssten „unverzüglich“ die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Außerdem müsse „zwingend“ eine Bagatellgrenze von mindestens 300 Euro für die Abrechnungsprüfungen eingeführt werden. Diese Prüfungen stellten nicht nur Ausdruck einer gelebten Misstrauenskultur dar, sondern würden das System viel mehr kosten, als sie nutzen.
Die KBV-Vertreterversammlung forderte die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages zudem auf, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) grundlegend zu überarbeiten.
Ins Zentrum der gesundheitspolitischen Gesetzgebung müsse auch hier die Stärkung der ambulanten Versorgung, orientiert an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie den Kapazitäten der ambulanten Versorgung, gestellt werden.
Mit einem weiteren Beschluss beauftragte die KBV-VV den Vorstand der KBV – unter Hinzuziehung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) – ein Konzept für eine rechtssichere Informationsbasis zu Aspekten der Performance von Praxisverwaltungssoftware (PVS) und etwaigen PVS-Wechseln zu erarbeiten.
Die Vertreterversammlung verwies darauf, dass deutliche Indizien erhebliche Performanceunterschiede in den Praxen vorlägen. Außerdem würden Praxen beklagen, dass für einen Wechsel zu einem anderen PVS sowohl Informationen fehlten als auch erhebliche Bedenken zur erfolgreichen Datenmigration und den anfallenden Kosten bestünden.
Dazu merkte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, in der den Beschlüssen vorgelagerten Diskussion kritisch an, die „Tradition“ der Probleme mit den PVS drohe sich mit der breiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im kommenden Januar fortzusetzen.
Schon jetzt betrieben die PVS-Hersteller ein eher pessimistisches „Erwartungsmanagement“ – aus Sicht der Praxen sei aber eine problemlose und alltagstaugliche Integration der ePA in die PVS zu verlangen, so Bergmann.
Auch Bernhard Rochell von der KV Bremen betonte, die technischen Unzulänglichkeiten bei der Digitalisierung in den Praxen seien „nicht mehr zu dulden“.
Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg, sagte dazu, es brauche eine „Kultur des Gelingens“, wofür entsprechende politische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten. Das derzeitige Vorgehen, verpflichtend nicht oder nur unzureichend praxistaugliche Anwendungen in den Versorgungsalltag zu implementieren, schaffe kein Vertrauen.
Konstruktives politisches Handeln forderte auch Nicola Buhlinger-Göpfarth von der KV Baden-Württemberg. Die Ampelkoalition habe zwar „keine Angst vor großen Überschriften“, entscheidend seien aber die Resultate.
Scheinbar stelle das GVSG keine Priorität dar – wie nach ihrer Einschätzung die Politik generell auf „dem ambulanten Auge eine Sehschwäche“ habe. Deshalb gelte es, den Druck bezüglich der Entbudgetierung der Hausarztpraxen hochzuhalten.
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