KBV warnt vor Aufweichung der Schweigepflicht bei Kindeswohlgefährdung

Berlin – Der Entwurf für eine Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht eine engere Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Jugendämtern vor. Vertragsärzte sollen demnach befugt werden, dem Jugendamt notwendige Daten bei einem Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung mitzuteilen.
Der Vorstoß kommt bei Ärzten überwiegend gut an. Sie warnen aber auch vor einer Aushöhlung wichtiger ärztlicher Prinzipien.
So betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einer Stellungnahme, es sei zwar richtig, das Gesundheitswesen stärker in die Mitverantwortung für den Kinderschutz einzubeziehen.
Die ärztliche Schweigepflicht dürfe durch die Reform aber nicht eingeschränkt werden. Gerade das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes sei die Basis der Arzt-Patientenbeziehung.
Der KBV zufolge wurde der Referentenentwurf bereits am 19. Oktober im Rahmen einer virtuellen Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diskutiert. Wann das parlamentarische Verfahren eingeleitet wird, ist demnach derzeit noch nicht absehbar.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: