Ärzteschaft

KBV warnt vor Aufweichung der Schweigepflicht bei Kindeswohlgefährdung

  • Freitag, 30. Oktober 2020
/Rostislav Sedlacek, stock.adobe.com
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Berlin – Der Entwurf für eine Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht eine engere Zusammenarbeit zwi­schen Vertragsärzten und Jugendämtern vor. Vertragsärzte sollen demnach befugt werden, dem Jugendamt notwendige Da­ten bei einem Anhalts­punkt für eine Kindeswohlgefährdung mitzuteilen.

Der Vorstoß kommt bei Ärzten überwiegend gut an. Sie warnen aber auch vor einer Aus­höhlung wichtiger ärztlicher Prinzipien.

So betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einer Stellungnahme, es sei zwar richtig, das Gesund­heitswesen stärker in die Mitverantwortung für den Kinder­schutz einzubezie­hen.

Die ärztliche Schweigepflicht dürfe durch die Reform aber nicht einge­schränkt werden. Gerade das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes sei die Basis der Arzt-Patien­ten­beziehung.

Der KBV zufolge wurde der Referentenentwurf bereits am 19. Oktober im Rahmen einer virtuellen Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diskutiert. Wann das parlamentarische Verfahren eingeleitet wird, ist demnach derzeit noch nicht absehbar.

may/EB

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