Ärzteschaft

Kein Anstieg bei den Behandlungsfehler­vorwürfen in Rheinland-Pfalz

  • Montag, 6. Februar 2017

Mainz – Neue Daten zu möglichen Behandlungsfehlern haben heute der Schlichtungs­aus­schuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die Techniker Krankenkasse (TK) veröffentlicht. 496 Patienten haben sich demnach im vergangenen Jahr an den Schlichtungs­ausschuss der Kammer gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermu­teten. Das sind genauso viele Anträge wie im Jahr zuvor. Insgesamt hat der Ausschuss 374 Sachent­schei­dungen getroffen. Bei rund 26 Prozent dieser Entscheidungen (97 Fälle) bejahte er einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote etwa gleich hoch wie in den Jahren zuvor.

„Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärte der Kammerpräsident Günther Matheis. Auch deshalb habe Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patienten­vertreter in den Schlichtungsausschuss integriert. Der Schlichtungsausschuss in Mainz ist mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.

Laut der TK haben sich im vergangenen Jahr bundesweit 4.400 TK-Versicherte mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Kasse gemeldet. Das sei ein Anstieg um ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr, teilte die Techniker mit. Hintergrund sei, dass die TK im vergangenen Jahr ihre Versicherten besonders intensiv über die Gefahr von Behand­lungsfehlern und die Hilfsangebote für Betroffene informiert habe.

„Die Versicherten greifen dadurch vermehrt zum Telefonhörer und melden uns solche Verdachtsfälle“, sagte der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. „Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat“, betonte er.

Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 1.372 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahn­mediziner mit 606 Verdachtsfällen, gefolgt von Allgemeinmedizinern (382) und Ortho­pä­den (378). Im vergangenen Jahr hat die TK nach eigenen Angaben 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

2015 haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 14.828 Einzel­fälle zu vermuteten Behandlungsfehler bearbeitet. Die Quote der anerkannten Behand­lungsfehler lag laut dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Kranken­kassen (MDS) in dem Jahr bei 21,3 Prozent.

hil

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