Kein Ausgleich extrabudgetärer Umsatzverluste aus Gesamtvergütung in Thüringen

Weimar – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen hat es abgelehnt, Mittel aus der budgetierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zum Ausgleich von extrabudgetären Umsatzverlusten in Praxen in Folge der Pandemie zu verwenden.
„Dass die Rechtsverordnung für 2021 für Vertragsärzte nur die Möglichkeit vorsieht, sich am eigenen Schopf selbst aus dem zu Wasser ziehen, während andere Bereiche des Gesundheitswesens mit großzügigen Finanzhilfen bedacht wurden, konterkariert die legitimen Forderungen der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten“, hieß es aus Weimar.
Laut der KV lehnten auch VV-Delegierte die Verwendung von MGV-Rücklagen für Ausgleichszahlungen ab, die zuvor die Notlage ihrer Gruppe durch pandemiebedingte Einbußen bei den extrabudgetären Leistungen dargelegt hatten.
„Die gewählten Vertreter haben durch ihren Beschluss Solidarität mit denen gezeigt, die seit Jahren am Tropf von unzureichenden Budgets mit sehr niedrigen Auszahlungsquoten hängen“, sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Andreas Jordan.
Dass sie sich angesichts der Versuchungen einer Politik der mangelnden Wertschätzung nicht auseinander dividieren ließen, sondern zusammengerückt seien, sei „ein wichtiges politisches Signal vor der Wahl. „Wenn wir einmal zulassen, dass fremde Leute mit unseren Rückstellungen offene Löcher stopfen wollen, wird das immer wieder passieren“, betonte er.
Hintergrund ist das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, das der Bundestag am 4. März beschlossen hat. Zu den Regelungen zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll. Dieser soll die MGV umfassen, nicht aber Präventions- und extrabudgetären Leistungen.
Scharfe Kritik an der Regelung hatten auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere KVen geübt. „Das ist keine Wertschätzung für den enormen Einsatz der niedergelassenen Kollegen und ihrer Praxisteams“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen nach der Entscheidung des Bundestages.
Die VV in Thüringen forderte daher jetzt in einer Resolution von der Bundesregierung, die Schutzschirmregelung des Jahres 2020 zu verlängern.
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