KV Rheinland-Pfalz ändert Honorarverteilungsmaßstab

Mainz – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat den Gesetzgeber wegen der Regelungen zum pandemiebedingten Fallzahlrückgang im ambulanten Sektor scharf kritisiert. Dennoch haben die Delegierten einer entsprechenden Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zugestimmt, „um die Praxen nicht im Regen stehen zu lassen“, wie es aus Mainz hieß.
Laut dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) sollen die KVen im Benehmen mit den Krankenkassenverbänden „geeignete Regelungen“ treffen, sofern sich die Fallzahl „in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdenden Umfang“ reduziert.
Dabei sollen Ausgleichszahlungen auch für extrabudgetäre Leistungen möglich sein. Allerdings soll diese aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) entnommen werden. „Die ohnehin budgetierten Leistungen der niedergelassenen Ärzte werden dadurch noch mehr eingeschränkt“, kritisierte die VV.
Die herausragende Rolle der niedergelassenen Ärzteschaft während der COVID-19-Pandemie werde damit „grob missachtet“, empörten sich die Delegierten. „Wir haben die Pandemie nicht zu verantworten, müssen aber aus unseren Mitteln Umsatzeinbrüche von unverschuldet in Not geratenen Praxen ausgleichen. Aus dem budgetierten Gesamthonorar müssen sich also letztlich die Ärzte und Psychotherapeuten untereinander helfen. Das ist kein Schutzschirm“, sagte Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV.
Die vom Gesetzgeber aktuelle getroffene Regelung, extrabudgetäre Leistungen in den Praxis-Schutzschirm durch eine Änderung des HVM einzubeziehen, laufe darauf hinaus, dass die KV die erforderlichen Finanzmittel zur Stützung dieser Leistungen aus der laufenden Honorarverteilung finanzieren muss.
„Ärztliche Fachgruppen mit nur budgetierten Leistungen wie Internisten müssen Ausgleichszahlungen an Fachgruppen mit nur extrabudgetären Leistungen finanzieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass neue Honorarrückgänge und finanzielle Härtefälle bei Fachgruppen mit nur budgetären Leistungen entstehen“, kritisierte Bartels.
Die VV fordert den Gesetzgeber daher auf, den Praxisschutzschirm nachzubessern beziehungsweise zur Regelung von 2020 zurückzukehren. „Die derzeitige Regelung halten wir sowohl rechtlich als auch politisch für hochproblematisch“, heißt es in einer entsprechenden Resolution der VV.
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