Ärzteschaft

KV Rheinland-Pfalz ändert Honorarvertei­lungsmaßstab

  • Mittwoch, 23. Juni 2021
/picture alliance, Franziska Gabbert
/picture alliance, Franziska Gabbert

Mainz – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat den Gesetzgeber wegen der Regelungen zum pandemiebedingten Fallzahlrückgang im ambulanten Sektor scharf kritisiert. Dennoch haben die Delegierten einer entsprechenden Änderung des Honorarver­teilungsmaßstabs (HVM) zugestimmt, „um die Praxen nicht im Regen stehen zu lassen“, wie es aus Mainz hieß.

Laut dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Rege­lungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) sollen die KVen im Benehmen mit den Krankenkassenver­bänden „geeignete Regelungen“ treffen, sofern sich die Fallzahl „in einem die Fortführung der Arztpraxis gefähr­denden Umfang“ reduziert.

Dabei sollen Ausgleichszahlungen auch für extrabudgetäre Leistungen möglich sein. Allerdings soll die­se aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) entnommen werden. „Die ohnehin budgetier­ten Leistungen der niedergelassenen Ärzte werden dadurch noch mehr eingeschränkt“, kritisierte die VV.

Die herausragende Rolle der niedergelassenen Ärzteschaft während der COVID-19-Pandemie werde damit „grob missachtet“, empörten sich die Delegierten. „Wir haben die Pandemie nicht zu verantworten, müssen aber aus unseren Mitteln Umsatzeinbrüche von unverschuldet in Not geratenen Praxen aus­glei­chen. Aus dem budgetierten Gesamthonorar müssen sich also letztlich die Ärzte und Psychothera­peuten untereinander helfen. Das ist kein Schutzschirm“, sagte Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvor­sitzender der KV.

Die vom Gesetzgeber aktuelle getroffene Regelung, extrabudgetäre Leistungen in den Praxis-Schutz­schirm durch eine Änderung des HVM einzubeziehen, laufe darauf hinaus, dass die KV die erforderlichen Finanzmittel zur Stützung dieser Leistungen aus der laufenden Honorarverteilung finanzieren muss.

„Ärztliche Fachgruppen mit nur budgetierten Leistungen wie Internisten müssen Ausgleichszahlungen an Fachgruppen mit nur extrabudgetären Leistungen finanzieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass neue Honorarrückgänge und finanzielle Härtefälle bei Fachgruppen mit nur budgetären Leistungen entste­hen“, kritisierte Bartels.

Die VV fordert den Gesetzgeber daher auf, den Praxisschutzschirm nachzubessern beziehungsweise zur Regelung von 2020 zurückzukehren. „Die derzeitige Regelung halten wir sowohl rechtlich als auch politisch für hochproblematisch“, heißt es in einer entsprechenden Resolution der VV.

hil

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