Vermischtes

Keine Beihilfe für Psychotherapie ohne vorherige Anerkennung

  • Freitag, 10. Mai 2019

Koblenz – Beihilfe für eine Psychotherapie bekommen Landesbeamte in Rheinland-Pfalz grundsätzlich nur mit vorheriger Anerkennung. Das geht aus einem Urteil des Verwal­tungsgerichts Koblenz nach Mitteilung von gestern hervor (Az.: 5 K 1127/18.KO). Behandlungskosten von Lan­desbeamten werden in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Teil vom Land als Beihilfe übernommen, den Rest bezahlt die Versicherung.

Der Kläger hatte nach den Angaben eine ambulante Psychotherapie gemacht, ohne sich zuvor um deren schriftliche Anerkennung gekümmert zu haben – trotz eines ausdrück­lichen Hinweises der Beihilfestelle. Sein Beihilfeantrag nach Therapieende wurde daher abgelehnt.

In seiner Klage dagegen argumentierte der Beamte, er habe sich wegen seiner Erkran­kung nicht um verwaltungstechnische Dinge kümmern können. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebiete in seinem Extremfall eine Übernahme der Kosten.

Das Verwaltungsgericht widersprach: Die rheinland-pfälzische Beihilfenverordnung schreibe die vorherige schriftliche Anerkennung vor. Den Verweis des Klägers auf seine angebliche Unfähigkeit zu verwaltungstechnischem Handeln wegen Krankheit akzeptier­ten die Richter nicht. Zugleich habe der Beamte auch andere Anträge bei der Beihilfe­stelle und seiner privaten Krankenversicherung stellen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

dpa

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