Ärzteschaft

Arztpraxen erhalten im August Coronavakzine von Biontech, Astrazeneca und Johnson & Johnson

  • Freitag, 16. Juli 2021
/Aleksej, stock.adobe.com
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Berlin – Arztpraxen erhalten in der ersten Augustwoche Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestern mitgeteilt. Es gibt keine Vorgaben zu den Höchstbestellmengen je Arztpraxis. Das Ministerium geht laut Kassenärztlicher Bundes­vereinigung (KBV) davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können.

Die KBV macht darauf aufmerksam, dass das BMG aktuell das Liefer- und Bestellverfahren umstellt. Die Verteilung der Vakzine soll ab Ende des Monats nicht mehr nach der Einwohnerzahl auf die Bundes­län­der erfolgen, sondern bedarfsabhängig. Um den wöchentlichen Bedarf erfassen zu können, ist es deshalb notwendig, dass die Arztpraxen den Impfstoff früher bestellen – nicht eine Woche, sondern zwei Wochen im Voraus. Dies war vergangenen Dienstag erstmals erfolgt.

Die Bestellung für die Woche vom 2. bis 8. August muss deshalb bis Dienstag (20. Juli) 12 Uhr erfolgen. Ärztinnen und Ärzte geben dazu auf den Rezepten an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen benötigen.

BMG und Großhandel werden nach Eingang aller Bestellungen den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen, hieß es. Sobald dies erfolgt ist, informieren die Apotheken die Arztpraxen, mit wieviel Dosen sie in der ersten Augustwoche rechnen können. Die Rückmeldung ist für Dienstag (27. Juli) vorgesehen.

Praxen dürfen Restbestände weitergeben

Arztpraxen dürfen ab sofort nicht mehr benötigte COVID-19-Impfstoffe weitergeben. Möglich ist eine Wei­tergabe an andere Vertragsärzte, an Privat- und Betriebsärzte sowie an Impfzentren und angeglieder­te mobile Impfteams, wenn diese in der Nähe tätig sind.

Die Regelung ist Teil der gestern in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des BMG zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19. Sie soll verhindern, dass Impfstoffdosen verworfen werden müssen, etwa weil Impftermine kurzfristig abgesagt werden.

Bei der Weitergabe der Vakzine ist darauf zu achten, dass die Impfstoffe durchgehend zuverlässig und unter Einhaltung der Transportvorgaben, insbesondere für mRNA-Impfstoffe, transportiert werden. Ist ein Impfzentren der Abnehmer, erhält dieses nur den Impfstoff, da die Zentren gesondert mit Spritzen und Kanülen beliefert werden.

Lockerungen gibt es auch bei der Verteilung der Impfstoffe durch die Apotheken: Sie können – nachdem sie alle Bestellungen erfüllt haben – unter Umständen noch vorhandene Impfstoffe Vertrags-, Privat- und Betriebsärzten oder Impfzentren anbieten, die Impfstoffdosen benötigen. Dabei ist es egal, ob die Ärzte ihre wöchentliche Impfstoffmenge von dieser oder von einer anderen Apotheke beziehen.

EB

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