Keine Masken- und Testpflicht mehr ab März in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Berlin – Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollen ab dem 1. März von der Masken- und Testpflicht befreit werden. Darauf verständigten sich heute die Gesundheitsminister der Länder, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilte.
Die Vorgaben wären eigentlich erst zum 7. April ausgelaufen. Bestehen bleiben soll die Maskenpflicht aber weiterhin für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, unter dem Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Coronakranke gut versorgen. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen gelte es nach wie vor, vorsichtig zu sein.
Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Lauterbach betonte: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“
Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Coronabestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden.
Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Coronainfizierte auslaufen lassen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte zufrieden. „Mit den Coronamaßnahmen wurde massiv in den Alltag und die Grundrechte der Menschen eingegriffen. Deshalb war klar, dass diese Maßnahmen so schnell enden müssen, wie es die pandemische Lage zulässt“, sagte er.
Jetzt gehe man den nächsten Schritt. Er sei froh, dass damit der Lebensalltag in Deutschland wieder nahezu frei von Einschränkungen sei. „Ich werbe auch weiterhin dafür, dass wir kritisch prüfen, ob die wenigen restlichen Vorschriften auch noch vor ihrem eigentlichen Auslaufen Anfang April aufgehoben werden können“, fügte er hinzu.
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