Politik

Keine Pflicht für Betriebe auf Homeoffice und Testungen

  • Mittwoch, 31. August 2022
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r.) gemeinsam mit Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne, 2.v.l.) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD, li.) und Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) im Gespräch. /picture alliance, Flashpic, Jens Krick
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, 2.v.r.) gemeinsam mit Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne, 2.v.l.) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD, li.) und Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) im Gespräch. /picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Berlin – Die geplanten Coronavorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden. Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundes­kabinett beschloss im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Be­schäftigten lediglich prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es geheißen: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Das ist nicht mehr der Fall.

„Die neue Verordnung ermöglicht es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen an­zu­passen. So werden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden“, sagte Heil heute.

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. „Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht“, hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter begrüßte die Änderungen: „Gut, dass die Regeln nun überarbei­tet wurden – besser spät als nie“, sagte er. Mit Vorsicht und Flexibilität könnten Arbeitgeber und Beschäftigte sich wirksam vor Corona schützen. Es brauche differenzierte, situationsangepasste Maßnahmen in den Betrieben „und keinen staatlichen Bürokratiemurks“. Die Unternehmen würden im Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen.

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Genau deshalb wäre das verpflich­tende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen. Sie forderte die Arbeitgeber dazu auf, zu verhindern, dass sich Beschäftigte im Herbst und Winter in vollen Zügen auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro anstecken.

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Coronamaßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai lief die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit den restlichen Vorgaben für Betriebe ganz aus. Nun soll sie reaktiviert werden.

Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen deutlich steigen. Daher müss­ten auch im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Betriebe müssen zwar wieder Hygiene­konzepte umsetzen, sind in der Gestaltung aber ziemlich frei.

dpa

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