Keine Veränderung durch neue Bedarfsplanung in Hamburg
Hamburg – Die neue Bedarfsplanung wird die Ärztedichte und -verteilung in Hamburg nicht wesentlich verändern. Das teilte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) dem Deutschen Ärzteblatt mit. Die KVH hat den neuen Bedarfsplan im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen vorgelegt. Er bestimmt, wie viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sich in Hamburg niederlassen dürfen.
Auch nach dem neuen Plan bleiben fast alle Arztgruppen in Hamburg zulassungsbeschränkt – einzige Ausnahme sind die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Der neue Bedarfsplan ist mit Genehmigung der Gesundheitsbehörde fristgerecht zum ersten Juli dieses Jahres in Kraft getreten und basiert auf der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Dieter Bollmann, stellvertretender Vorsitzender der KVH, sagt über den neuen Bedarfsplan: „Hamburg ist medizinisch hervorragend versorgt. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, muss der Bedarfsplan kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten angepasst werden.“
Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, ergänzte, der Bedarfsplan sei in guter Kooperation zwischen Krankenkassen und KV entstanden. Er berücksichtige auch, dass viele Patienten aus dem Umland zur medizinischen Betreuung nach Hamburg kämen.
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