Ärzteschaft

KV Bayerns lobt neue Bedarfsplanung

  • Dienstag, 19. November 2013

München – Die neue Bedarfsplanung eröffnet „mehr Spielraum für die Gestaltung einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung“. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns nach einer Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen mit. Die KV und die bayerischen Krankenkassen haben sich dort unter anderem auf die Teilung von sieben weiteren hausärztlichen Planungsbereichen geeinigt.

Zudem hat der Landesausschuss in elf Planungsbereichen eine drohende beziehungs­weise eine bestehende Unterversorgung festgestellt. „Diese Entscheidungen zeigen, dass die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen durchaus funktioniert“, so der Vorstand der KV.

Die neue bundesweit gültige Bedarfsplanungsrichtlinie hatte auch in Bayern die Planungsbereiche für die Hausärzte reformiert – nicht immer zum Vorteil für die Versorgung. Deshalb nutzten KV und Kassen in Bayern die Möglichkeit für regionale Korrekturen. Für die jetzt umgesetzte Teilung der hausärztlichen Planungsbereiche wurde der im Juni aufgestellte Bedarfsplan fortgeschrieben.

Geteilt werden die Bereiche Ansbach, Dillingen an der Donau/Lauingen, Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Landsberg am Lech, Schweinfurt und Roth. „Bevor diese Fortschrei­bung des Bedarfsplans wirksam wird, ist allerdings neben dem Plazet des bayerischen Gesundheitsministeriums auch noch die offizielle Feststellung der neuen Versor­gungsgrade in den einzelnen Planungsbereichen notwendig“, hieß es aus der KV. Die Ärzteorganisation erwartet dies für Anfang 2014.

hil

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