Medizin

Keuchhusten: BfArM rät von Amoxicillin und Ampicillin ab

  • Montag, 19. August 2013

Bonn – Penicilline und Cephalosporine sind bei oraler Zufuhr nach Ansicht der meisten Experten nicht gegen B. pertussis wirksam, da in der Bronchialschleimhaut keine ausreichenden Konzentrationen für eine zuverlässige Bekämpfung des Erregers des Keuchhustens Bordetella pertussis erreicht wird. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will jetzt die Indikation Keuchhusten der beiden Wirkstoffe Amoxicillin und Ampicillin streichen, die derzeit noch in den Fachinformationen erwähnt werden.

Der Keuchhusten wird im ersten Stadium catarrhale häufig mit einem Schnupfen oder einer leichten Grippe verwechselt. Wenn es dann im Stadium convulsivum zum charak­teristischen Stakkatohusten kommt, ist es für eine Antibiotikatherapie oft zu spät. Das Robert Koch-Institut hält eine Therapie nur für sinnvoll, solange der Patient Bordetellen ausscheidet.

Dies ist laut RKI-Ratgeber für Ärzte vom Ende der Inkubationszeit über das Stadium catarrhale bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum der Fall. Nach Erfahrung der RKI-Experten erhalten die meisten Patienten die Antibiotika zu spät, um Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken noch zu beeinflussen. Als Mittel zur Begrenzung der Epidemie sind sie jedoch willkommen. Bei der Wahl eines geeigneten Antibiotikums verkürze sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie.

Langjährige Erfahrungen bestehen laut RKI vor allem mit Erythromycin. Andere Makro­lide wie Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin seien jedoch ebenso wirksam und wegen ihrer besseren Verträglichkeit und Compliance heute Mittel der Wahl. Als Alternative zu den Makroliden nennt der RKI-Ratgeber Cotrimoxazol. Oral-Penicilline und Cephalosporine werden ausdrücklich als nicht wirksam bezeichnet.

Zwei Oral-Penicilline, nämlich Amoxicillin und Ampicillin sind jedoch in Deutschland zur Behandlung des Keuchhustens zugelassen. Ihre Verwendung könnte laut BfArM zu einer Verzögerung einer adäquaten Therapie und damit zum Therapieversagen beitragen. Das BfArM hat deshalb ein Stufenverfahren eingeleitet.

Die betroffenen Hersteller haben jetzt 30 Tage Zeit, Studienergebnisse zur Wirkung ihrer Medikamente vorzulegen. Da es diese Studien nicht geben dürfte, wird allgemein mit einer Streichung der Indikation gerechnet.

rme

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