Kinderärzte befürchten Gefährdung der pädiatrischen Grundversorgung
Köln – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendmedizin anpassen und für jedes Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) eine halbe Kinder- und Jugendarztpraxis streichen. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) befürchtet, dass dadurch die Versorgungsqualität leiden könnte. „Es wird dann viel weniger Kinder- und Jugendarztpraxen geben, die sich um die medizinische Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen kümmern“, warnte Verbandspräsident Wolfram Hartmann.
Hintergrund sei die starre Bedarfsplanung für die hausärztliche Versorgung. Diese unterscheide nicht zwischen ausschließlich hausärztlich und überwiegend spezialärztlich tätigen Kinder- und Jugendarztpraxen. Wohingegen sozialpädiatrische Zentren einen spezifischen Versorgungsauftrag in der Behandlung komplex chronisch-kranker Kinder und Jugendlicher hätten. Dies trage zu einer zunehmenden Ausdünnung der pädiatrischen Grundversorgung bei.
Vor diesem Hintergrund forderte Hartmann die Politik auf, die hausärztlich-pädiatrische Grundversorgung zu sichern. „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Diese beginnt mit der Grundversorgung, mit Impfungen und Vorsorgen“, unterstrich der Verbandschef. Werde dies nicht gewährleistet, sei der hohe Standard der gegenwärtigen ambulanten kinder- und jugendärztlichen Betreuung in Deutschland in Gefahr.
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