Politik

Gutachten mahnt Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz an

  • Freitag, 26. Januar 2018
/Christian Schwier, stock.adobe.com
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Berlin – Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen nach Angaben des Hilfswerks zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bisher nicht ausreichend abgesichert ist.

„Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen“, sagte Thomas Krüger, der Präsident des Kinderhilfswerkes, am Donnerstag.

Für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gebe es derzeit breite Mehr­heiten in Bundestag und Bundesrat, betonte Krüger. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte.“ Vor allem gehe es darum, die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festzuschreiben.

Für die Grünen begrüßte Bundestags-Fraktionsvize Katja Dörner, dass Union und SPD ihrem Sondierungspapier zufolge die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen wollen. Notwendig sei eine klare Formulierung, die zu einer echten Stärkung von Kindern in allen Rechtsgebieten führe.

dpa

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