Vermischtes

Kinderschutzbund empfiehlt altersgerechtes Fasten im Ramadan

  • Mittwoch, 24. April 2019
/spyrakot, stockadobecom
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Berlin – Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan haben der Kinderschutz­bund (DKSB) und der Verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für ein altersgerechtes Fasten geworben. Familien sollten bei ihrer Religionsausübung Risiken für die Gesund­heit von Kindern im Blick behalten, betonten die Verbände gestern in Berlin. Dazu legte der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen vor. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Nach muslimischer Fastenregel dürfen Gläubige während des Fastenmonats zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Es gibt allerdings Aus­nahmen etwa für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern.

Die Verbände weisen auf Folgen für Minderjährige hin, die die Fastenregel streng ein­halten. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrations­fähig­keit führen, und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, er­klärt BVKJ-Präsident Thomas Fischbach. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schul­abschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genü­gend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

DKSB-Vorstandsmitglied Ekin Deligöz warb für eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun.“

Der Kinderschutz­bund rät etwa Eltern, Lehrer oder Erzieher darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern darüber aufgeklärt werden, dass Bildungs- und Betreuungs­einrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen.

kna

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