Apotheker warnen vor Arzneimittelverzicht im Ramadan

Berlin – Deutschlands Apotheker warnen vor einem unbedachten Verzicht auf Medikamente im muslimischen Fastenmonat Ramadan. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagte der Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, in Berlin.
So sei es bei einigen Krankheiten etwa möglich, Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Wirkstoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden müsse. Der diesjährige Ramadan beginnt heute.
Kranke Muslime müssen nach den Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun, erklärten die Apothekerverbände weiter. Vor allem Diabetiker sollten sich dabei jedoch beraten lassen. Sie müssten ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen.
In Notfallsituationen erlaube der Koran zudem, das Fasten zu unterbrechen. Diabetiker sollten daher immer Traubenzucker bei sich haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Während des Fastenmonats ist Muslimen zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang das Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt. Ausgeschlossen von der Fastenpflicht sind nur Reisende, Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Kranke und Alte.
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