Vermischtes

Kinderwunsch­behandlung: Förderung in Bayern gut angelaufen

  • Dienstag, 13. April 2021
/picture alliance, Cigdem Simsek
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München – Knapp ein halbes Jahr nach der Einführung von Zuschüssen für Kinderwunschbehandlungen hat der Freistaat Bayern rund 2.700 Anträge von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch bewilligt.

„Durch das Förderprogramm haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Zugang zu Kinder­wunsch­behand­lungen zu erleichtern. Die Förderung wird sehr rege in Anspruch genommen“, sagte Bayerns Familienministerin Carolina Trautner (CSU) auf Nachfrage.

Seit dem Förderungsbeginn am 1. November 2020 seien rund 3.300 Anträge in Bayern gestellt worden. Das Familienministerium schätzt, dass fast jedes zehnte Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist.

Die Förderung kann online auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales beantragt werden. Die Behandlung darf auch in einem angrenzenden Bundesland durchgeführt werden.

Berechtigt sind Ehepaare und nicht verheiratete heterosexuelle Paare mit gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern. Homosexuelle Paare haben bislang keinen Anspruch auf Zuschüsse für Kinderwunschbehand­lungen.

Diese Vorgabe ergibt sich dem Ministerium zufolge zum einen aus einer Bundesförderrichtlinie und ist zum anderen im Bundesgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Paragraf 27a Sozialgesetzbuch V) festgelegt, wonach ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares bei der Behandlung verwendet wer­den dürfen.

dpa

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