Telemedizinisches Kinderwunschkonsil soll ungewollt kinderlose Paare unterstützen

Berlin – Ab April soll ein telemedizinisches Kinderwunschkonsil ungewollt kinderlose Paaren bereits im Vorfeld einer Behandlung unterstützen. Initiator sind der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ).
Die Ärztliche Vertragsgemeinschaft Deutschlands (ÄVGD) und die „Sanakey Contract“ haben als Tochterunternehmen des SpiFa für das Kinderwunschkonsil einen papierlosen Prozess entwickelt. Es handelt sich dabei um einen Selektivvertrag zur besonderen Versorgung nach Paragraph 140a des fünften Sozialgesetzbuches. Das Angebot gilt für Mitglieder zahlreicher Betriebskrankenkassen.
„Schätzungsweise jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos, Tendenz steigend. Der unerfüllte Kinderwunsch hat viele Ursachen, die sowohl aufseiten der Frau aber auch aufseiten des Mannes liegen können. Seine Behandlung stellt daher ein komplexes Geschehen dar“, hieß es aus dem SpiFa. Das neue Konsil ermögliche eine strukturierte telemedizinische Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern.
Eine ausführliche Darstellung des Vertrages finden Interessierte auf den Gesellschaftsseiten im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, Ausgabe 1 / 2021.
„Die Basis des Konsils bildet die Vernetzung von teilnehmenden gynäkologischen Praxen mit teilnehmenden Kinderwunschzentren. Dabei werden die gynäkologischen Praxen auf der einen Seite bei der Strukturierung der Anamnese und Datenerhebung über Online-Fragebögen unterstützt und auf der anderen Seite – über die telemedizinische Anfrage – die erhobenen Befunde von den Reproduktionsmedizinern ausgewertet und bewertet“, heißt es dort.
Die Anamnesedaten würden mit aktuellen Daten aus einem digital geführten Zykluskalender der Patientin ergänzt, der für die Frauen über eine kostenlose App verfügbar sei.
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