Vermischtes

Kinderwunsch­behandlungen: Fördergelder größtenteils ungenutzt

  • Montag, 19. Februar 2018
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Berlin – Mehr als eine halbe Million Euro an Fördermitteln des Bundes für künstliche Befruchtungen sind allein im vergangenen Jahr in Berlin ungenutzt geblieben. Von 600.000 Euro, die der Bund dem Land zur Verfügung stellte, wurden rund 59.000 Euro an ungewollt kinderlose Paare ausgeschüttet, wie aus einer Antwort der Gesundheits­verwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Florian Kluckert hervorgeht.

Das übrig gebliebene Geld fließe an den Bund zurück, erklärte ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung auf Anfrage. „Ich bin schockiert über die Antwort der Senatsverwaltung“, erklärte Kluckert. Es sei ein Skandal, dass der Senat nicht alles unternehme, um Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen, sondern das Geld verfallen lasse.

Geringer Zuschuss

Kluckerts Anfrage ergab, dass 2016 und 2017 487 Anträge angenommen wurden, knapp 100 weitere wurden abgelehnt, etwa weil die vorgeschriebene Altersgrenze überschritten wurde. Im Schnitt erhielten Paare rund 314 Euro an Zuschüssen zum Eigenanteil. „Die Summe von 314 Euro ist lächerlich“, sagte Kluckert. Eine Kinder­wunschbehandlung scheitere für viele Paare an den hohen Kosten – genau für diese Menschen gebe es das Angebot.

Maximal wären in dem Programm Zuschüsse von 800 beziehungsweise 900 Euro möglich – je nachdem, ob Paare eine Reagenzglasbefruchtung (IVF) oder eine Spermieninjektion in die Eizelle in Anspruch nehmen. Daneben beteiligen sich in der Regel die Krankenkassen an den Kosten.

Bislang fördern sechs Bundesländer – neben Berlin Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nieder­sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen – Kinderwunschpaare mit Zuschüssen zum Eigenanteil. Die Bedingungen für die staatliche Förderung sind nicht überall gleich, auch die Höhe der Hilfen variiert. In Sachsen und Sachsen-Anhalt etwa können Paare bereits für den ersten Behandlungszyklus Geld bekommen.

Die Berliner Gesundheitsverwaltung wies unterdessen darauf hin, man habe ent­schlossen, den Kreis der Berechtigten auszuweiten. „Seit dem vierten Quartal 2017 können auch unverheiratete Paare die Förderung beantragen“, so ein Sprecher. Im Doppelhaushalt 2018/19 seien pro Jahr nun noch je 300.000 Euro für das Programm vorgesehen. Der Bedarf sei zunächst schwer zu kalkulieren gewesen – anfangs sei man daher von den maximalen Kosten ausgegangen, basierend auf der Zahl aller für die Förderung infrage kommenden Ehepaare.

dpa

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