Künstliche Befruchtung: Zuschuss in Berlin auch ohne Ehe
Berlin – Die künstliche Befruchtung wird in Berlin künftig auch bei Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft gefördert. Der Senat beschloss heute eine entsprechende Ausweitung des 2015 eingerichteten Förderprogramms zur assistierten Reproduktion. Damit schließt sich das Land einer Richtlinie des Bundesfamilienministeriums an. Unverheiratete Paare mussten die Kosten bislang alleine tragen.
Für solche Maßnahmen stehen in Berlin in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Sie werden jeweils zur Hälfte vom Land Berlin und dem Bund getragen. Die Förderung gilt für den zweiten und dritten Behandlungsversuch und kann nur vor Behandlungsbeginn beantragt werden.
Künftig können Paare unabhängig vom Familienstand 25 Prozent der Gesamtkosten vom Bund und vom Land Berlin finanzieren lassen. Zur Hälfte werden die Kosten einer Kinderwunschbehandlung von den Krankenkassen übernommen.
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