Ärzteschaft

Kindeswohlgefährdung: Neue Vereinbarung zu Kommunikationswegen in Nordrhein-Westfalen

  • Mittwoch, 1. Juli 2026
/Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Eine neue Vereinbarung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Städte- und Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund regelt ab sofort, wie Praxen mit den Jugendämtern zusammenarbeiten können, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt.

Ergeben sich in der Praxis – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen – gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sollen die betroffenen Familien zunächst direkt angesprochen und auf Hilfsangebote hingewiesen werden.

Führt das zu keiner Lösung, können die Niedergelassenen das Jugendamt einschalten. Für diesen Fall stellt die Vereinbarung künftig Mitteilungs- und Rückmeldungsbögen bereit, die sich an den Empfehlungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW orientieren.

Außerdem regelt die Vereinbarung den direkten Zugang der Niedergelassenen zu den Jugendämtern. Bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung können sie sich an die zuständigen Stellen wenden und haben im konkreten Verdachtsfall Anspruch auf fachkundige Beratung zur Einschätzung der Situation.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein immens wichtiges Anliegen“, erklärten die Vorstände der KV in Nordrhein und in Westfalen-Lippe, Frank Bergmann und Dirk Spelmeyer. Ärzte und Psychotherapeuten seien oft die Ersten, die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen würden. Mit dem Abschluss regele man das gezielte Miteinander von Niedergelassenen mit den lokalen Jugendämtern.

Die Niedergelassenen können Meldungen an das Jugendamt und Fallbesprechungen über entsprechende Gebührenordnungspositionen im ambulanten Vergütungssystem einheitlich abrechnen.

„Die neue Vereinbarung gibt den Kolleginnen und Kollegen nun noch mehr Sicherheit im Handeln, schafft klare Kommunikationswege und wird damit der gemeinsamen Verantwortung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz gerecht“, so Bergmann und Spelmeyer.

hil

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