Klagewelle um Klinikrechnungen belastet Sozialgerichte in Niedersachsen

Celle – Die Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser – und umgekehrt – wegen strittiger Abrechnungen belasten weiter die niedersächsischen Sozialgerichte. Das teilte ein Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gestern in Celle mit.
Für die acht Sozialgerichte hätten sich allein für den Dezember 2019 in einer zweiten Welle rund 1.900 Klageeingänge in Krankenhaussachen ergeben, darunter 127 Listenklagen mit etwa 5.300 Abrechnungsfällen. Besonders stark betroffen seien die Gerichte in Braunschweig und Osnabrück.
Auslöser einer ersten Klagewelle, die Sozialgerichte auch bundesweit belastet, war eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch den Bundestag von vier auf zwei Jahre. In dem Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nach der Fristverkürzung vorsorglich per Klage zurückforderten.
Eine auf Bundesebene erreichte Verständigung zeigte in der Praxis keine Wirkung. Die zweite Welle sei im Dezember durch das MDK-Reformgesetz ausgelöst worden, erklärte der Sprecher. Viele Krankenhäuser befürchteten, dass künftig nur noch das eingeklagt werden könne, was zuvor erörtert wurde und klagten deshalb noch vor der Rechtsänderung.
Es gab laut Geschäftsbericht an den acht Sozialgerichten 36.788 neue Verfahren, 3.930 weniger als im Vorjahr. Ende 2018 waren 47.902 Verfahren anhängig, ein Jahr später 48.257, ein Zuwachs von 355.
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