Klimaanpassung in die Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention aufgenommen

Berlin – Die Nationale Präventionskonferenz hat die Anpassung an den Klimawandel und das Thema Hitzeschutz in die neue Ausgabe der Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention aufgenommen.
„Die Anpassung an den Klimawandel müssen wir gesamtgesellschaftlich denken, um gerade vulnerable Gruppen wie etwa pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen vor klimabedingten Risiken zu schützen“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung und amtierender Vorsitzender der NPK.
Der Klimawandel als bedeutsame Bedrohung für die Gesundheit führe zu vermehrten und neuartigen physischen Gesundheitsproblemen wie Infektionen, Allergien, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder hitzebedingten Todesfällen. Auch psychische Belastungen könnten eine Folge sein, hieß es aus der NPK.
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sieht ein Fünftel der Beschäftigten eine Zunahme des Unfallrisikos bei der Arbeit durch Hitze oder Kälte. „Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten daher heute schon Betriebe und Bildungseinrichtungen zur Prävention von Gesundheitsgefahren, die sich durch den Klimawandel ergeben oder verschärfen – zum Beispiel steigende Temperaturen oder ultraviolette Strahlung“, erläuterte Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
Die auf der NPK-Sitzung beschlossenen weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen bilden die erste Säule der nationalen Präventionsstrategie. In ihnen werden die Ziele in der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung formuliert sowie Anwendungsbeispiele gegeben, wie diese in verschiedenen Settings und für verschiedene Zielgruppen bearbeitet werden können.
Ein neues Anwendungsbeispiel „Hitzeschutz in Lebenswelten“ zeigt darin die Möglichkeiten für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit auf: So werden zum Beispiel Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention in kommunalen oder einrichtungsspezifischen Hitzeaktionsplänen beschrieben und die Beiträge der Sozialversicherungsträger zur Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in den Lebenswelten dargestellt.
Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen durch Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen.
Die zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie bildet der Präventionsbericht, der alle vier Jahre erscheint. Nach 2019 und 2023 erscheint der dritte Bericht im Jahr 2027.
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