Politik

Klimaklage gegen Bundesregierung

  • Donnerstag, 17. Oktober 2019
/picture alliance, Paul Zinken
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Berlin – Am Berliner Verwaltungsgericht wird am 31. Oktober erstmals eine Klimaklage gegen die Bundesregierung verhandelt. Geklagt hätten drei Familien von Ökobauern aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie der Umweltverband Green­peace, teilte ein Gerichtssprecher heute mit. Das Gericht rechnete mit einem großen öffentlichen Interesse an dem Prozess.

Demnach werfen die Kläger der Regierung vor, nicht genug zur Reduzierung der Treib­haus­gasemissionen zu tun. Deutschland werde 2020 voraussichtlich sein aktuelles Ziel verfehlen, die Emissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken, teilte das Gericht zu der Klage mit. Darin werde argumentiert, Kabinettsbeschlüsse seien keine bloßen politi­schen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, auf die sich die Kläger berufen könnten.

Die Familien sowie Greenpeace sehen laut Sprecher auch eine Verletzung ihrer Grund­rechte. Die Bundesregierung habe Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass der Ausstoß an kli­maschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken soll. Das auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz sei eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit, hatte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gesagt.

Umweltverbände und Wirtschaftsverbände werfen der Regierung aber vor, sich zu ver­zetteln. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sprach von einem „Sammelsurium“ von Maßnahmen, die nicht ausreichten.

dpa

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