Klinikverbund stellt Tarifverträge für Ärzte infrage

Berlin – Das Tarifeinheitsgesetz hat erste Folgen für die Tarifverhandlungen der Ärzte: Die dritte Verhandlungsrunde zwischen Marburger Bund (MB) und Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) ist gescheitert, weil sich die BG Kliniken nicht über einen vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Sonderweg zum Tarifeinheitsgesetz einlassen wollen.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen Tarifverträge schließen kann. Allerdings können die Wirkungen des Gesetzes von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankommt, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder hat. Mit einer solchen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien wäre die Anwendung des Arzt-Tarifvertrages dem MB zufolge in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken sichergestellt. Dies entspräche zudem der im Tarifvertragsgesetz getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, Tarifpluralität grundsätzlich zu akzeptieren, hieß es.
„Mit ihrer Weigerung ignorieren die BG Kliniken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geboten aufgezeigte restriktive Handhabung des Tarifeinheitsgesetzes“, sagte MB-Verhandlungsführer Rolf Lübke. Die Arbeitgeber stellten die Tarifpartnerschaft infrage. Lübke betonte zudem, es habe keinen Sinn, über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln, solange die Umsetzung der Tarifregelungen von Willkür abhängig sei.
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