Politik

Tarifverhandlung: BG-Kliniken und Marburger Bund erzielen Grundsatzeinigung

  • Mittwoch, 6. Dezember 2017

Berlin – Der Marburger Bund (MB) und die BG-Kliniken, der Klinikverbund der gesetz­lichen Unfallversicherung, haben sich gestern in fünfter Runde auf Eckpunkte für einen neuen Tarifvertrag verständigt. Zugleich vereinbarten beide Seiten, dass die Rechts­folgen aus der Kollisionsnorm des Tarifeinheitsgesetzes nicht eintreten, wie der MB heute mitteilte.

Die Tarifeinigung sieht demnach eine lineare Steigerung der Ärztegehälter in zwei Schritten vor. Rückwirkend zum 1. Juli 2017 sollen die Entgelte um 2,45 Prozent erhöht werden. Ab 1. Juli 2018 ist ein Plus von weiteren 2,85 Prozent vorgesehen. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30. September 2019.

Neue Regeln zur Arbeitnehmerüber­lassung

Zusätzlich wurde vereinbart, dass mit Zustimmung der Ärzte eine Arbeitnehmerüber­lassung auch über die Dauer von 18 Monaten hinaus bis zu einer Höchstüberlassungs­dauer von 60 Monaten möglich ist. Ähnlich wie in anderen Tarifbereichen steigt die Arbeitnehmerbeteiligung an den Umlagebeträgen für die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung um bis zu 0,4 Prozentpunkte, erklärte die Ärzte­gewerkschaft.

Durch die Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz soll sichergestellt werden, dass sowohl der MB als auch die Gewerkschaft Verdi weiterhin nicht nur eigenständig Tarifverträge mit den BG-Kliniken schließen, sondern auch anwenden können. „Die BG Kliniken verpflichten sich, dass in Tarifverträgen mit Verdi wirkungsgleiche korrespondierende Regelungen getroffen werden“, hieß es vom MB.

Die Verhandlungspartner werden darüber hinaus keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen. Volle Gültigkeit soll die Übereinkunft zwischen BG-Kliniken und Marburger Bund zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz erlangen, sobald mit Verdi gleichlautende Vereinbarungen getroffen worden sind.

„Mit dem Abschluss gehören die BG-Kliniken weiterhin zu den Top-Arbeitgebern im Krankenhausbereich in Deutschland und werden damit auch hier ihrem Führungs­anspruch gerecht“, kommentierte heute Ingo Thon, Verhandlungsführer der BG-Kliniken. Wichtig für die Aufrechterhaltung der vielfältigen Kooperationen sei den Kliniken insbesondere die Vereinbarung einer Ausweitung der Höchstüberlassungs­dauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gewesen, sagte er.

Der MB erklärte, es sei gelungen, einen für alle Seiten praktikablen Weg zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz zu finden, der die verfassungsmäßigen Rechte unserer Mitglieder in den BG-Kliniken wahrt. „Die zweistufige Entgeltsteigerung trägt zusätzlich zur Attraktivität des neuen Tarifvertrages bei“, sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

may/EB

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