Vermischtes

Knapp ein Sechstel der Wohnungslosen ohne Krankenversicherung

  • Montag, 11. September 2023
/picture alliance, ZB, Matthias Tödt
/picture alliance, ZB, Matthias Tödt

Hamburg – Viele Wohnungslose in Deutschland haben offenbar keinen oder nur einen eingeschränkten Zu­gang zum Gesundheitssystem. Das geht aus einem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Woh­nungs­losenhilfe (BAG W) hervor, über den der Spiegel berichtet.

Demnach hatte im Jahr 2021 knapp ein Sechstel der Menschen ohne Wohnung keine Krankenversicherung. Bei weiteren 14 Prozent war der Versicherungsstatus ungeklärt, vier Prozent waren nur eingeschränkt versi­chert.

Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung sind weniger als 0,1 Prozent der Menschen nicht krankenversichert. Die BAG W beklagte dabei, dass es auch medizinischen Hilfsprojekten für Wohnungslose zunehmend schwer falle, Personal zu finden, weil es an Finanzierung und Anerkennung mangele.

Doch diese Angebote seien „für wohnungslose Menschen oft der einzige Zugang zu medizinischer Versor­gung“, sagte die Geschäftsführerin des Verbands, Werena Rosenke, dem Nachrichtenmagazin laut Meldung vom Wochenende.

Wohnungslos bedeutet nicht gleich obdachlos. Dem Statistikbericht zufolge leben 17 Prozent der Menschen ohne Wohnung auf der Straße, 14 Prozent nutzen Notunterkünfte oder Übernachtungsstellen. In den meisten Fällen wohnen die Betroffenen demnach bei Bekannten oder Familien­mitgliedern oder sind in Einrichtungen untergebracht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte die Bundesregierung auf, sich stärker als bislang für die Überwindung von Wohnungslosigkeit einzusetzen. „Wohnungslose Menschen sind in Deutschland massiv in ihren Menschen­rechten eingeschränkt, etwa in ihrem Recht auf Wohnen, auf Gesundheit, Privatsphäre oder auf Schutz vor Gewalt“, erklärte die Institutsdirektorin Beate Rudolf. Daher müsse die Regierung jetzt handeln.

„Es ist unbegreiflich, dass fast zwei Jahre nach der entsprechenden Verab­redung im Koalitionsvertrag noch kein Gesetzesentwurf des Bundesjustiz­ministeriums zur Ausweitung des Mieterschutzes vorliegt“, erklärte Ru­dolf. Außerdem müsse der im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Aktionsplan nun „zügig verabschie­det“ und von allen Akteuren mitgetragen werden.

Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ steht: „Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.“ Für Menschen mit ungeklärtem Versiche­rungs­status, insbesondere Wohnungslose, solle der „Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung“ geprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.

Die Grünen-Fraktion in Berlin kritisierte, dass der schwarz-rote Senat trotz rund 40.000 wohnungsloser Me­nschen in Berlin „massive Kürzungen im Haushalt in der Wohnungslosenhilfe“ plane. Es sei nicht sozial, etwa die Mittel für die medizinische Versorgung obdachloser Menschen und für die Beratung ausländischer Ob­dachloser zu kürzen.

afp

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