Koalition uneins über Belastung Angehöriger im Pflegefall

Berlin – In der schwarz-roten Koalition gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, in welchem Ausmaß Kinder von Pflegebedürftigen künftig mit ihrem Einkommen für die Pflege herangezogen werden sollen.
Die Pflegebeauftragte der Regierung, Katrin Staffler (CSU), wandte sich dagegen, eine bestehende Einkommensgrenze von 100.000 Euro zu streichen, wie sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. Eine Streichung der Regelung wird im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine Pflegereform angekündigt.
Heute müssen erwachsene Kinder nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr verdienen. Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme dieser Regeln in einem separaten Verfahren angekündigt. Kommunen sollen so von steigenden Sozialhilfekosten entlastet werden. Staffler sagte: „Ich hielte es für falsch, die Grenze wieder komplett zu streichen.“
Eingeführt worden waren die Anrechnungsgrenzen mit einem 2019 beschlossenen Gesetz der damaligen schwarz-roten Regierung. Generell springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. Oft hatten die Behörden dann aber die Kinder zur Kasse gebeten, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, wenn die Ämter nicht im Einzelfall vor dem Aufwand solcher Verfahren zurückschreckten.
Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte das Gesetz bei seiner Verabschiedung damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Finanzrisiken geschützt werden müssten.
Auch Staffler argumentierte: „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden.“ Für eine „faire Lastenverteilung“ solle nun über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens gesprochen werden. Eine konkrete Zahl nannte sie nicht.
Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Für Änderungen an dem fraglichen Angehörigenentlastungsgesetz wäre Heil-Nachfolgerin Bärbel Bas (SPD) zuständig. Staffler forderte zudem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge vorzulegen. „Der bisherige ‚Pflege-Bahr’ ist ein Flop“, sagte sie.
Die aktuelle Förderung beträgt maximal fünf Euro im Monat. „Zuständig ist aber das Finanzministerium (BMF). Von dort hoffe ich auf die nötige Unterstützung.“
Generell verteidigte Staffler Warkens Reformpläne. „Wir stehen vor einer Aufgabe, die einer Quadratur des Kreises gleicht“, sagte die CSU-Politikerin. „Allein in den nächsten beiden Jahren müssen mehr als 20 Milliarden Euro eingespart werden, um die Pflegeversicherung handlungsfähig zu halten“, sagte sie, und das bei einem Volumen von rund 70 Milliarden Euro jährlich.
„Mit Klein-Klein kommen Sie da nicht weiter. Alle müssen ihren Beitrag leisten.“ Ziel sei es aber, „dass die Menschen die Pflege erhalten, die sie tatsächlich benötigen“. Beratung und Begleitung würden ausgebaut. „Ich bin zuversichtlich, dass wir die hohe Belastung pflegender Angehöriger verringern können.“
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: