Politik

Koalitionskonflikt zum Umgang mit Schwangerschafts­abbrüchen deutet sich an

  • Freitag, 1. Juli 2022
/picture alliance / ZUMAPRESS.com, Sachelle Babbar
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Frankfurt am Main – In der Ampelkoalition deutet sich ein Konflikt über die Zukunft des Abtreibungsrechts in Deutschland an. Die Meinungen gehen dazu auseinander.

„Mögen einzelne Parlamentarier anderer Parteien andere Sichtweisen haben, wir stehen glasklar zu der durch Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) statuierten Regelung“, schreibt die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr in einem Gastbeitrag für ein Onlinemagazin der Frankfurt Allgemeinen Zeitung.

Mit den Freien Demokraten werde es „kein Abrücken vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungs­ge­richts“ geben. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verbietet Schwangerschaftsabbrüche und stellt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien darauf verständigt, eine Kommission einzusetzen, die verschiedene Fragen rund um die Fortpflanzung beleuchten soll – geprüft werden sollen auch „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“.

Zuletzt hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) das Thema bei der Bundestagsabstimmung über die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a angesprochen, in dem das Werbeverbot für Abbrüche festge­schrieben war. „Ja, man muss auch über 218 reden“, sagte Paus in der vergangenen Woche im Parlament.

Nach Ansicht der neuen schleswig-holsteinischen Sozialministerin Aminata Touré müssen Abbrüche entkrimi­nalisiert werden. „Der Schwangerschaftsabbruch sollte zeitgemäß jenseits des Strafgesetzbuches neu geregelt werden“, erklärte die Grünen-Politikerin heute nach einer Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministe­rinnen und -minister in Hamburg.

Diese habe die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. „Die Streichung des Paragrafen 219a war ein wichtiger Schritt, aber darüber hinaus brauchen wir eine grundsätzliche Entkriminalisierung des Abbruchs“, erläuterte Touré.

„Der Bund muss die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zügig einsetzen.“

afp/dpa

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