EU-Parlament: Schwangerschaftsabbruch soll Grundrecht werden

Straßburg – Nachdem das höchste Gericht der USA das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gekippt hat, will das EU-Parlament das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen.
Die Abgeordneten nahmen heute eine entsprechende Resolution an, in der sie sich auch mit den Mädchen und Frauen in den USA solidarisierten. Das Europaparlament verurteile nachdrücklich den Rückschritt bei Frauenrechten, hieß es in der Erklärung.
Hintergrund für den Schritt des Parlaments ist eine Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Courts, der das bis dahin verhältnismäßig liberale Schwangerschaftsabbruchsrecht des Landes Ende Juni gekippt hatte. Der mehrheitlich konservativ besetzte Gerichtshof ermöglichte damit strengere Gesetze bis hin zu Verboten.
Mehrere US-Bundesstaaten setzten nach der Entscheidung weitgehende Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen in Kraft – in mehreren Bundesstaaten soll ein Recht auf Abtreibung aber bestehen bleiben.
„Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs ist ein herber Rückschlag für die Rechte der Frauen und unser aller Selbstbestimmung“, erklärte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl.
Die Grünen-Abgeordnete Terry Reintke sagte: „Ideologische Grabenkämpfe dürfen nicht länger auf dem Körper und der Gesundheit von Frauen ausgetragen werden.“ Viele Abgeordnete der Konservativen und Christdemokraten – darunter EVP-Fraktionschef Manfred Weber (CSU) – stimmten gegen die Resolution.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bleiben Abbrüche aber straffrei, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, die Schwangerschaft durch ein Sexualdelikt wie einer Vergewaltigung entstanden ist oder gesundheitliche Gefahren bestehen.
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