Ärzteschaft

Kontroverse um Zugriffsrechte von Betriebsärzten auf Daten der elektronischen Patientenakte

  • Freitag, 26. Juni 2026
/picture alliance, Jens Kalaene
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Berlin/München – Betriebsärzte sollten nicht auf sensible Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen können – zumindest nicht ohne dezidierte Einwilligung der Betroffenen. Das fordert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) – andernfalls drohe eine „datenschutzrechtliche Katastrophe“.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) weist die Forderungen des BDP zurück. Die Fachgesellschaft sagte dem Deutschen Ärzteblatt unter anderem mit Hinblick auf das Präventionspotenzial arbeitsmedizinischer Untersuchungen, dieses könne besser ausgeschöpft werden, wenn Betriebsärzte vollständige ePA-Zugriffsrechte erhielten.

Seit Einführung der Opt-Out-Regelung werden Gesundheitsdaten wie Befunde oder Arztbriefe gesetzlich Krankenversicherter in der ePA gespeichert, wenn die Versicherten dem nicht widersprochen haben. Dies gilt auch für sensible Daten, beispielsweise aus psychotherapeutischen Behandlungen.

Der Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), mit dem die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden soll, sieht für Betriebsärzte die gleichen ePA-Zugriffsrechte vor wie für andere an der Versorgung beteiligte Ärzte.

„Besonders vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche von Betriebsärztinnen und -ärzten ist der Schutz teilweise hochsensibler Daten damit nicht mehr gewährleistet“, argumentiert der BDP.

Dieser Auffassung widerspricht die DGAUM. Sie fordert die Opt-out-Regelung wie sie für andere Leistungserbringer gilt auch für Betriebsärzte – also volle Zugriffsrechte, wenn der oder die Betreffende nicht widerspricht. Die Fachgesellschaft verweist in diesem Zusammenhang auf die ärztliche Schweigepflicht.

„Selbst die arbeitsmedizinischen Vorsorgeergebnisse unterliegen der Schweigepflicht“, sagte DGAUM-Hauptgeschäftsführer Thomas Nesseler dem Deutschen Ärzteblatt. Diese Schweigepflicht gelte selbstverständlich auch für die anderen Daten in der ePA.

Die Fachgesellschaft verweist in diesem Zusammenhang auf das enorme Potential der betriebsärztlichen Betreuung: „Betriebsärztinnen und -ärzte versorgen im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft, der Arbeitswelt, vielfach Menschen, die keinen Hausarzt haben oder kaum zum Arzt gehen“, so die DGAUM.

So seien die Erhebung von Herz-Kreislauf-Parametern sowie von metabolischen und kardiovaskulären Risikofaktoren Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorgen. „All das gehört in die ePA und kann dazu beitragen, kostspielige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nutzen wir endlich dieses Präventionspotenzial“, so die Fachgesellschaft.

hil

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