Korruptionsbekämpfung: Bayern bringt eigenen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein
Berlin – Der Freistaat Bayern hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (Bundesrats-Drucksache 16/15) in den Bundesrat eingebracht. Er deckt sich weitgehend mit dem Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ende Januar vorgelegt hat. So will auch Bayern einen neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einführen, mit dem Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit Geldstrafen beziehungsweise mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren – in schweren Fällen bis zu fünf Jahren – geahndet werden können.
Im Unterschied zu dem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium betont derjenige aus Bayern jedoch insbesondere „offene und verdeckte Zuweisungsprämien, die niedergelassene Ärzte von anderen Ärzten, Kliniken, Laboren, Sanitätshäusern oder Gesundheitshandwerkern für die Zuleitung von Fällen erhalten“.
Zu nennen seien dabei „insbesondere Fälle, in denen Absprachen zur Vergütung einer Patientenzuführung“ vorgenommen würden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Hier werde der Nehmer (Arzt, Angehöriger eines Heilberufs) von der Geberseite dafür belohnt, dass er für die Abnahme von medizinischen oder sonst auf Gesundheitsfürsorge ausgerichteten Dienst- oder Sachleistung durch die zu behandelnden Patienten sorge.
Zu ahnden seien zudem „Formen, in denen Vertragsärzte direkt in den Hilfsmittelvertrieb integriert werden, und Kooperationsformen zur Umgehung dieses Vertriebsbeteiligungsverbots“. Unzulässige Zuwendungsbeziehungen könnten darüber hinaus auch zwischen Apothekern und Ärzten bestehen, so etwa mit Blick auf die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen.
Von besonderer praktischer Bedeutung seien ferner Fälle des „Pharmamarketings“, bei denen es um Aktivitäten gehe, mit denen die Arzneimitteldistribution unterstützt werden soll, zum Beispiel Rabatte der Arzneimittelhersteller an Apotheken, um den Absatz bestimmter Arzneimittel zu fördern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zu nennen seien zudem Aktivitäten, mit denen Arzneimittelhersteller das Verschreibungsverhalten der Ärzte zu Gunsten der eigenen Produkte zu beeinflussen suchten.
Der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten.
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