Kostenlose Coronatests für Studierende in Bayern noch bis Ende November

München – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) haben zum Start des Wintersemesters die Studierenden dazu aufgerufen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. An den Hochschulen seien zum Semesterbeginn niederschwellige Impfaktionen geplant, bei denen sich die Studierenden und das Hochschulpersonal unkompliziert eine Schutzimpfung gegen COVID-19 geben lassen könnten.
„Eine vollständige Impfung ist die beste Voraussetzung für ein sicheres Semester“ sagte Holetschek. Klar sei: Jede einzelne Impfung zähle. „Auch jüngere, fitte und gesunde Menschen können schwer an COVID-19 erkranken oder andere Personen anstecken, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können“, so der Minister. Wer geimpft sei, müsse in der Regel bei einem Kontakt mit Infizierten nicht mehr in Quarantäne und sich auch beispielsweise für die Teilnahme an einer Vorlesung oder einem Seminar nicht mehr testen lassen.
Den Politkern zufolge gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 auch an den Hochschulen die 3G-Regel. Der Zugang sei dann also nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. Für Studierende seien die Tests während einer Übergangsphase bis zum 30. November 2021 kostenfrei. Durchgeführt würden diese bei durch die Hochschulen beauftragten Dienstleistern, teilweise an den Hochschulen selbst sowie – im Rahmen der Verfügbarkeit – in lokalen Testzentren und Schnelltestzentren der Kreisverwaltungsbehörden. Als Nachweis in Testzentren gelte der Studierendenausweis.
Holetschek und Sibler wiesen darauf hin, dass nach dem 30. November die Tests nur noch für diejenigen Studierenden kostenlos sind, die unabhängig von ihrem Studierendenstatus unter andere Ausnahmeregelungen wie etwa medizinische Kontraindikationen fallen und sich deshalb aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Kostenlose Tests erhalten außerdem weiterhin ausländische Studierende, die mit einem anderen als von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff geimpft sind und daher in der EU nicht als immunisiert gelten, sich aber auch nicht erneut impfen lassen können.
„Impfen ist unser Weg aus der Pandemie, der entscheidende Baustein für die Rückkehr auf den Campus. Helfen Sie alle mit, das Lernen an den Hochschulen noch sicherer zu machen und nutzen Sie unsere Impfangebote, um sich selbst und Ihre Mitmenschen bestmöglich vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen“, machte Wissenschaftsminister Sibler deutlich.
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