Kranken- und Pflegekassen wollen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten

Berlin – Um Gesundheitswesen und Pflege bis spätestens 2045 klimaresilient, klimaneutral und nachhaltig aufzustellen, setzen sich GKV-Spitzenverband und Kranken- und Pflegekassen dafür ein, den klimagerechten und nachhaltigen Umbau gemeinsam mit den im Klimapakt Gesundheit zusammengeschlossenen Akteuren auf Basis konkreter und verbindlicher Ziele voranzutreiben.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes dazu das Grundsatzpapier „Nachhaltige und klimaneutrale Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“ beschlossen. In dem Papier wird betont, dass Bund und Länder ihrer Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung ebenfalls nachkommen müssen.
„Klimaschutz ist auch Gesundheitsschutz“, betonte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter. Es liege im ureigenen Interesse der Versichertengemeinschaft, die Versorgung ökologisch nachhaltig zu gestalten und den CO2-Fußabdruck des Gesundheitswesens zu minimieren.
Der Klimawandel gebe zudem erneut Anlass, den Wert der Prävention zu betonen. Klimafreundliche Ernährung und Mobilität seien oft auch der eigenen Gesundheit zuträglich und könnten die ressourcenintensive Versorgung entlasten.
Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Vertreterin der Arbeitgebenden, verwies darauf, dass für ein nachhaltiges und klimaneutrales Gesundheits- und Pflegewesen insbesondere der Abbau von Über- und Fehlversorgung, der Ausbau der Digitalisierung und der verantwortungsvolle Umgang mit Arzneimitteln „unabdingbar“ sei.
Hierfür müsse der Gesetzgeber die Voraussetzung schaffen, heißt es im Grundsatzpapier. Zudem seien Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen originäre staatliche Aufgaben. Bund und Länder müssten ihren entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen konsequent nachkommen.
Auch müsse eine Rechtsgrundlage für eine freiwillige Anwendung des Nachhaltigkeitsprinzips neben dem Wirtschaftlichkeitsgebot geschaffen werden. Dies stelle eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele und die zunehmende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durch die Kranken- und Pflegekassen dar.
Wie in dem Papier betont wird, können Kranken- und Pflegekassen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Versorgung abzuschätzen und betroffene Versicherte mit gesundheitsbezogenen Empfehlungen zu beraten. Dafür solle der Gesetzgeber ihre Gestaltungsmöglichkeiten erweitern und insbesondere die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vorhandene Daten schneller verfügbar gemacht und besser genutzt werden können.
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