Krankenhäuser bemängeln Verlust von 250 Millionen Euro durch Gesetzgebung

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat kritisiert, dass die vom Gesetzgeber bestimmte Aufwertung pflegeintensiver Leistungen im Krankenhaus durch die Einführung des Pflegebudgets nicht mehr finanzierungsneutral durchgeführt werde. Auf diese Weise gingen den Krankenhäusern insgesamt 250 Millionen Euro verloren, so die DKG.
Im 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hatte die Bundesregierung das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) damit beauftragt, stationäre Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil abzuwerten. Die Gesamtsumme, die die Krankenhäuser über die diagnosebezogenen Fallgruppen (DRGs) erhalten, sollte dadurch jedoch nicht verändert werden.
„Das ist ein deutlicher Eingriff in die Arithmetik des DRG-Systems, einer der größeren Eingriffe, die wir bislang vorgenommen haben“, hatte der Leiter des InEK, Frank Heimig, 2016 erklärt. Während Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil abgewertet wurden, wurden Leistungen mit einem hohen Personalanteil dabei aufgewertet. Beginnend mit dem Jahr 2017 wurde diese Umverteilung innerhalb des DRG-Systems umgesetzt.
Umverteilung findet nicht finanzierungsneutral statt
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber dann die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRGs bestimmt. Über ein sogenanntes Pflegebudget sollen die Krankenhäuser künftig die Pflegepersonalkosten hausindividuell mit den Krankenkassen verhandeln. Die gesamte Höhe der Pflegepersonalkosten beläuft sich auf circa 15 Milliarden Euro.
„Im Rahmen der Sachkostenabsenkung werden bislang rund 1,2 Milliarden Euro finanzierungsneutral zwischen Sachkosten- und Personalkostenanteilen im DRG-System umverteilt“, beschreibt die DKG. „Wenn die Erhöhung der Personalkostenanteile vor der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten erfolgt, wird ein Teil der durch die Sachkostenabsenkung verlorengegangenen Mittel auf die Pflegepersonalkostenanteile umverteilt: rund 250 Millionen Euro. Davon haben die Kliniken aber nichts, weil die Pflegepersonalkosten zukünftig nicht mehr über die DRGs refinanziert werden.“
Deshalb gehe dieses Geld den Krankenhäusern verloren, kritisiert die DKG. Somit werde die Zusage des Gesetzgebers aus dem KHSG, dass die Umverteilung zwischen Sach- und Personalkosten innerhalb des Systems finanzierungsneutral ablaufe, nicht eingehalten.
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