Krankenhäuser wollen mehr als nur den Sicherstellungszuschlag

Berlin – 120 Krankenhäuser in Deutschland sollen künftig zusätzliche Mittel über einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Das war gestern bekannt geworden. Heute zeigten sich mehrere Klinikverbände dennoch unzufrieden. Sie beklagten, ihnen seien zuvor Mittel gestrichen worden und sie riefen die Bundesländer erneut auf, ihren Investitionsverpflichtungen nachzukommen.
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisierte zum Beispiel, dass die Kliniken nun zwar rund 50 Millionen Euro bekommen sollten. Zuvor habe man ihnen aber 250 Millionen Euro weggenommen. BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein betonte, dass 2013 für die Krankenhäuser in Deutschland ein Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro als finanzielle Nothilfe eingeführt worden sei. Dieser sei kürzlich mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) halbiert worden.
Von den verbliebenen 250 Millionen Euro würden somit nun genau 47,6 Millionen Euro als Sicherstellungszuschlag an Krankenhäuser ausgeschüttet, die die Fachbereiche Innere Medizin und Chirurgie oder Geburtshilfe in dünn besiedelten Räumen anbieten würden. „Es kann keine Rede davon sein, dass für die Versorgung im ländlichen Raum zusätzliche Mittel bereitgestellt werden“, sagte der BKG-Geschäftsführer.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete die Sicherstellungszuschläge als „kleinen, gleichwohl positiven Baustein“. Damit werde anerkannt, dass das DRG-System alleine medizinisch notwendige Versorgung nicht gewährleisten könne. Angesichts der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung reichten diese Zuschläge jedoch nicht aus.
„Die Länder müssen ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen und die Investitionsförderung von drei auf sechs Milliarden Euro aufstocken“, forderte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Auf der Bundesebene müssen die Krankenhäuser über die Finanzierungssystematik gestärkt werden. Ein Drittel der Krankenhäuser schreibt rote Zahlen. Das System der Fallpauschalen muss so umgestaltet werden, dass ein Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag erfüllen und Tariflöhne zahlen kann.“
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) erklärte, für die Krankenhäuser, die den Sicherstellungszuschlag bekämen, sei das gut und zu begrüßen. „Die Krankenhausversorgung insgesamt in Deutschland aber braucht wesentlich mehr als eine solche Aktion“, meinte VKD-Präsident Josef Düllings. Was den VKD auch in diesem Fall aufbringe, sei aber, dass „grundsätzliche Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung vor allem von den Ländern immer wieder auf die lange Bank geschoben werden.“
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liege nachweislich bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Das zeige die aktuelle Investitionsanalyse für 2019, auf die sich die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung geeinigt hätten. Die Bundesländer decken diesen Bedarf nur zur Hälfte ab.
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