Krankenhäuser fordern bundesweite Regelungen für ukrainische Flüchtlinge

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat eine bundesweite Regelung der medizinischen Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen gefordert.
„Neun Bundesländer haben bereits Verträge mit Krankenkassen geschlossen und können dadurch Versichertenkarten an die Geflüchteten ausgeben. Das wünschen wir uns schnell und bundesweit, da es die Verwaltungsarbeit im Krankenhaus spürbar erleichtert“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland heute.
Voraussetzung für eine Behandlung sei immer eine Registrierung oder ein Schutzgesuch der Geflüchteten. Sofern das noch nicht erfolgt sei, müssten der Status und die Anspruchsberechtigung im Krankenhaus geklärt werden, so Gaß weiter.
„Die Krankenhäuser dürfen nicht in die Situation kommen, dass sie sich zwischen Coronapandemie, Personalausfällen und vermehrter Versorgung von Geflüchteten in Abrechnungsbürokratie begeben müssen.“
Auch die Vereinbarungen zur Ausgabe von Gesundheitskarten seien derzeit noch nicht ausreichend – ihnen müssten die Kreise und Kommunen zustimmen, was diese oft nicht täten. „Somit besteht zwar die grundsätzliche Regelung im Land, den Kliniken vor Ort ist aber nicht geholfen“, kritisiert Gaß.
„In Bezug auf verletzte oder kranke Patientinnen und Patienten erwarten wir, dass die koordinierende Stelle im Bund Behandlungsanfragen mit passenden Behandlungsmöglichkeiten zusammenführt und sichergestellt ist, dass das Asylbewerberleistungsgesetz als rechtlicher Rahmen greifen kann.“
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