Ärzteschaft

Neuer Vertrag zur Versorgung von Flüchtlingen in NRW

  • Dienstag, 12. April 2022
/picture alliance, BELGA, Nicolas Maeterlinck
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Düsseldorf/Dortmund – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Westfalen-Lippe und Nordrhein haben einen Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zur ergänzenden Versorgung von Flücht­lingen abgeschlossen. Die Vereinbarung über die durch das Land finanzierten Leistungen gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz und tritt heute in Kraft.

Der Vertrag regelt zum Beispiel die freiwillige ärztliche Erstuntersuchung. Diese umfasst einen Gesund­heitscheck und die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten. Auch erhalten die Geflüchteten das An­gebot, sich gegen diverse Krankheiten impfen zu lassen.

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integra­tion und den KVen eine Vereinbarung zu sehr guten, ergänzenden Angeboten für medizinische Erstun­tersuchungen für die geflohenen Menschen gefunden haben“, sagte NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sprach von einem „starken Signal der Solidarität“.

Zustimmung kommt auch von den beiden NRW-KVen. „Das ist eine gute Nachricht für die aus dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Die Ärztinnen und Ärzte in NRW stehen bereit, um den Menschen zu helfen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der KV-Vorsitzenden Dirk Spelmeyer (Westfalen-Lippe) und Frank Bergmann (Nordrhein).

COVID-Impfungen sind nicht Bestandteil der Vereinbarung. Sie werden durch die koordinierenden COVID-Impfeinheiten der Städte und Kreise organisiert.

hil

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