Politik

Krankenhäuser fordern direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen

  • Mittwoch, 15. November 2017
/dpa
/dpa

Berlin/Düsseldorf – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre Forderung erneuert, die Notfallversorgung im Wesentlichen in die Hände der Kliniken zu legen. Sie stützt sich dabei auf eine neue Studie aus der Reihe „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Die beruht auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Häuser.

Danach haben die Krankenhäuser im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. 96 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend gewesen sei. Die DKG fordert deshalb „eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen“. „Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patienten­zuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter“, hieß es aus der Krankenhausgesellschaft.

Laut der DKG ist auch eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) am oder in der Nähe eines Krankenhauses keine Lösung: Nur 15 Prozent der KV-Notdienst­praxen hätten laut der Befragung über Nacht geöffnet. „Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, sagte der DKG-Haupt­geschäftsführer Georg Baum. 

Bereits im September haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) ein Konzept für eine besser abgestimmte Notfallversorgung zwischen Kran­kenhäusern und niedergelassenen Ärzten vorgelegt. Danach soll es für Notfallpatienten künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle in den Kranken­häusern geben. Medizinisches Fachpersonal soll dort eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen. Von der zentralen Anlaufstelle werden die Patienten dann entweder in die Krankenhausambulanz, an den kassenärztlichen Bereitschafts­dienst oder in die reguläre Sprechstunde beim niedergelassenen Arzt verwiesen. Ziel ist, dass die Patienten dort behandelt werden, wo es der Schwere ihrer Erkrankung und der Dringlich­keit einer Behandlung entspricht.

Dieses Konzept deckt sich in wesentlichen Punkten mit Empfehlungen des Sachver­stän­digenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Danach sollen regionale Leitstellen und ein integriertes Notfallzentrum in Zukunft helfen, die Notfallversorgung vernünftig zu koordinieren.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung