Ärzteschaft

Krankenhäuser sollen Gewohnheiten zu Opt-Out-Regelungen ändern

  • Freitag, 11. Mai 2018
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Erfurt – Krankenhäuser in Deutschland sollten ihre Personalabteilungen dazu anzuhalten, erst nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages die Formulare der sogenannten Opt-Out-Regelung an die Arbeitnehmer zu versenden. Das haben die Abgeordneten des 121. Deutschen Ärztetags in Erfurt beschlossen.

Sie begründen den Vorstoß damit, dass es sich bei den Opt-Out-Regelungen um eine Option und keine Pflicht für den Arbeitnehmer handelt. „Durch das zeitgleiche Versen­den von Arbeitsvertrag und Opt-Out-Erklärung entsteht der Trugschluss, dass die Opt-Out-Regelung zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitsstelle sei“, heißt es im dem Antrag.

Grundsätzlich ist dem Antrag zufolge eine Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden durchschnittlicher Wochenarbeitszeit unzulässig. Die Möglichkeit, im Rahmen einer Opt-Out Regelung diesen vorgegebenen Rahmen zu überschreiten, sei als Ausnahme­regelung zu verstehen und auch entsprechend gegenüber Arbeitnehmern deutlich als solche zu kommunizieren, erklärten die Delegierten.

may/EB

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