Politik

Krankenhäuser und Kostenträger wollen schlanke Telematik­infrastruktur

  • Freitag, 7. September 2018
/todja, stockadobecom
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Berlin – GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben eine Gesetzesänderung gefordert, um die Erstellung von Arztbriefen zu vereinfachen. Sie wollen, dass Kliniken künftig elektronische Signaturen von Notfalldaten oder Arztbriefen zentral ausstellen dürfen.

Aktuell müssen derartige Dokumente noch von einem Arzt persönlich elektronisch signiert werden. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung ließen sich die Anzahl von Kartenterminals und somit die Kosten für die Telematikinfrastruktur im Krankenhaussektor deutlich verringern, betonten DKG und GKV-Spitzenverband.

In einer gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur einigten sich beide Verbände zudem auf Pauschalen für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Kartenterminals, Konnektoren und den notwendigen digitalen Zertifikaten. Auch die erforderlichen Anpassungen von Infrastrukturen, Software und Betriebskonzepten sollen durch Pauschalen finanziert werden. Dafür stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mehr als 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Derzeit sind für Kliniken allerdings noch keine zugelassenen E-Health-Konnektoren verfügbar. Vor diesem Hintergrund forderten die Vertragspartner, die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen für eine nicht fristgerechnete Umsetzung der Telematikinfrastruktur für Krankenhäuser aufzuheben. „Die Industrie konnte die technischen Komponenten noch nicht zur Verfügung stellen. Objektive Unmöglichkeiten dürfen nicht bestraft werden“, mahnten Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband. Bei Strafen müsse auch hier das Verursacherprinzip gelten.

hil/sb

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